Nasir — Blatt 55b

1doch wohl bei einem längeren Nazirate, und er lehrt, daß er mit der Zählung sofortbeginne !? Er erhob diesen Einwand, und er selbst erklärte es auch: Bei einem Nazirate von fünfzig Tagen, wenn er zwanzig Tage absolviert hat und dann von einem Aussatz befallen worden ist; er schere sich wegen seines Aussatzes und absolviere dann die dreißig Tage des Nazirates, denn nur dannist ein Haarwuchs vorhanden.

2Rami b. Ḥama wandte ein: Wenn ein Nazir zweifelhaft unrein und zweifelhaft aussätzig ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.