Nasir — Blatt 56a

1so darf er nach sechzig TagenHeiliges essen

2und nach hundertundzwanzig TagenWein trinken und sich an Toten verunreinigen.

3Hierzu wird gelehrt: Dies gilt nur von einem kurzen Nazirate, bei einem Nazirate von einem Jahre aber darf er Heiliges essen erst nach zwei Jahren

4und Wein trinken und sich an Toten verunreinigen erst nach vierJahren.

5Wenn man nun sagen wollte, die Tage werden ihm angerechnet, so sollten doch drei Jahre und dreißig Tageausreichen!?

6Ferner wandte R. Aši ein: [Es wird gelehrt:] Ich weiß nur, daß ihm die Tage der Unreinheitnicht angerechnet werden, woher dies von den Tagen des entschiedenen Aussatzes? Dies ist durch einen Schluß zu folgern: wegen der Tage der Unreinheit muß er sich scheren und ein Opfer bringen und wegen der Tage des entschiedenen Aussatzes muß er sich scheren und ein Opfer bringen, wie ihm nun die Tage der Unreinheit nicht angerechnet werden, ebenso werden ihm die Tage des entschiedenen Aussatzes nicht angerechnet.

7Nein, sollte dies, wenn dies von den Tagen der Unreinheit gilt, durch die die früherenhinfällig werden, auch von den Tagen des entschiedenen Aussatzes gelten, wodurch die früheren nicht hinfällig werden!?

8Ich will dir sagen, es ist [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn bei einem an einem Grabe erfolgten Nazirate, wobei das Haar zum Scheren geeignetist, die früheren Tage nicht angerechnet werden, um wieviel weniger die Tage des entschiedenen Aussatzes, wobei das Haar zum Scheren wegen des Nazirates nicht geeignetist.

9Ich weiß dies nur von den Tagen des entschiedenen Aussatzes, woher dies von den Zähltagen!? Dies ist durch einen Schluß zu folgern:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.