Nasir — Blatt 56b
1die Tage des entschiedenen Aussatzes benötigen des Scherens und die Zähltage benötigen dessen, wie nun die Tage des entschiedenen Aussatzes ihm nicht angerechnet werden, ebenso gilt dies auch von den Zähltagen.
2Man könnte glauben, dies gelte auch von den Tagen seiner Abschließung, wie dies durch einen Schluß zu folgern ist: während des entschiedenen Aussatzes verunreinigt er Lager und Sitz und während der Abschließung verunreinigt er Lager und Sitz, somit sind ihm, wie du hinsichtlich der Tage des entschiedenen Aussatzes folgerst, daß sie ihm nicht angerechnet werden, auch die Tage der Abschließung nicht anzurechnen.
3Nein, wohl gilt dies von den Tagen des entschiedenen Aussatzes, denn da der entschiedene Aussatz des Scherens und der Darbringung des Opfers benötigt, werden sie ihm auch nicht angerechnet, die Tage der Abschließung aber benötigen nicht des Scherens und der Darbringung des Opfers, daher werden sie ihm wohl angerechnet.
4Hieraus folgerten sie, daß die Zähltage und die Dauer des entschiedenen Aussatzes nicht angerechnet werden, aber die Tage des männlichen oder weiblichen Flusses und der Abschließung des Aussätzigen wohl angerechnet werden.
5Hier heißt es nun: nein, sollte dies, wenn dies von den Tagen der Unreinheit gilt, durch die die früheren hinfällig werden, auch von den Tagen des entschiedenen Aussatzes gelten &c. In welchem Falle: wollte man sagen, bei einem kurzen Nazirate, so ist ja ein Haarwuchs erforderlich;
6doch wohl bei einem längeren Nazirate, und er lehrt, daß sie ihm nicht angerechnet werden. Sie werden ihm somit nicht angerechnet. Schließe hieraus.
7R. ELIE͑ZER SAGTE IM NAMEN R. JEHOŠUA͑S : JEDE VON EINER LEICHE HERRÜHRENDE VERUNREINIGUNG, DERENTWEGEN DER NAZIR SICH SCHEREN MUSS, MACHT DAS BETRETEN DES HEILIGTUMS STRAFBAR, UND JEDE VON EINER LEICHE HERRÜHRENDE VERUNREINIGUNG, DERENTWEGEN DER NAZIR SICH NICHT SCHERT, MACHT DAS BETRETEN DES HEILIGTUMS NICHT STRAFBAR.
8R. MEÍR SAGTE : DIESE DARF NICHT GERINGER SEIN ALS DIE [VERUNREINIGUNG] AN EINEM KRIECHTIERE.
9GEMARA. Lehrte R. Elie͑zer dies denn im Namen R. Jehošua͑s, er lehrte es ja im Namen des R. Jehošua͑ b. Marnai!? Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer erzählte: Als ich nach A͑rdisqakam, traf ich R. Jehošua͑ b. Pathar Rošvor R. Meír sitzen und Halakha vortragen: jede von einer Leiche herrührende Verunreinigung, derentwegen der Nazir sich scheren muß, macht das Betreten des Heiligtums strafbar, und jede von einer Leiche herrührende Verunreinigung, derentwegen der Nazir sich nicht schert, macht das Betreten des Heiligtums nicht strafbar. Da sprach dieser zu ihm: Diese darf nicht geringer sein als die [Verunreinigung] an einem Kriechtiere.
10Hierauf sprach ich zu ihm: Bist du in [den Lehren des] R. Jehošua͑ b. Mamal kundig? Er erwiderte mir : Jawohl. Folgendes sagte mir R. Jehošua͑ b. Mamal im Namen R. Jehošua͑s: jede von einer Leiche herrührende Verunreinigung, derentwegen der Nazir sich scheren muß, macht das Betreten des Heiligtums strafbar, und jede von einer Leiche herrührende Verunreinigung, derentwegen der Nazir sich nicht schert, macht das Betreten des Heiligtums nicht strafbar. Demnach lehrte er es ja im Namen des R. Jehošua͑ b. Mamal!? –
11Ich will dir sagen, hieraus ist zu entnehmen, daß, wenn eine Lehre von dritter Hand herrührt, sie auf den Namen des ersten und des letzten [Autors] vorzutragen sei, nicht aber auf den Namen des mittelsten.
12R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Naḥum der Schreiber sagte: Es ist mir überliefert worden von R. Mejaša, diesem von seinem Vater, diesem von den Paaren und diesen von den Propheten, es sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha, daß, wenn jemand Dill oder Senf an zwei oder drei Stellen gesäet hat, er den Eckenlaß an jeder besonders lasse.
13Jehošua͑ und Kalebaber nennt er nicht. Schließe hieraus.
14R. A͑QIBA SAGTE : ICH DEDUZIERTE VOR R. ELIE͑ZER : WENN DER NAZIR SICH SCHEREN MUSS WEGEN DER BERÜHRUNG UND DES TRAGENS EINES GERSTENGROSSEN KNOCHENS, DER EINEN MENSCHEN DURCH BEZELTUNG NICHT UNREIN MACHT, UM WIEVIEL MEHR MUSS DER NAZIR SICH SCHEREN WEGEN DER BERÜHRUNG UND DES TRAGENS EINES VIERTEL[LOGS] BLUT, DAS EINEN MENSCHEN DURCH BEZELTUNG UNREIN MACHT.
15DA SPRACH ER ZU MIR: WAS SOLL DIES, A͑QIBA; MAN DEDUZIERT HIERBEI NICHTS DURCH EINEN [SCHLUSS VOM] LEICHTEREN AUF DAS SCHWERERE. ALS ICH DARAUF ZU R. JEHOŠUA͑ KAM UND IHM DIES UNTERBREITETE, SPRACH ER ZU MIR: DU HAST RECHT, ABER SO HABEN SIE DIE HALAKHA FESTGESETZT.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.