Nasir — Blatt 57b
1denn er lehrt: weiß aber nicht, wer von euch. Schließe hieraus.
2SCHEREN UND &C. DARBRINGEN. Weshalb denn, vielleicht sind sie nicht unrein und vollziehen ein Rundscheren!? Šemuél erwiderte: Dies gilt von einer Frau und einem Minderjährigen. –
3Er könnte es ja auch auf Erwachsene beziehen [und erklären,] das Rundscheren des ganzen Kopfesgelte nicht als Rundscheren, da er aber nicht so erklärt, so ist hieraus zu entnehmen, Šemuél sei der Ansicht, das Rundscheren des ganzen Kopfes gelte als Rundscheren.
4Mar Zuṭra bezieht die Lehre Šemuéls auf den Schlußsatz: Wenn ein Nazir zweifelhaft unrein und zweifelhaft aussätzig ist, so darf er nach sechzig Tagen Heiliges essen und muß sich viermalscheren. Weshalb denn, er vollzieht ja ein Rundscheren!? Šemuél erwiderte: Dies gilt von einer Frau und einem Minderjährigen.
5R. Hona sagte: Wenn jemand einen Minderjährigen rundschert, so ist er schuldig. R. Ada b. Ahaba sprach zu R. Hona : Wer schert deine [Kinder]? Dieser erwiderte: Ḥoba. – Ḥoba wird ihre Kinder begraben ! Während der ganzen Lebenszeit des R. Ada b. Ahaba erhielten sich R. Hona keine Kinder. –
6Merke, beide sind ja der Ansicht, das Rundscheren des ganzen Kopfes gelte als Rundscheren, worin besteht nun ihr Streit? – R. Hona ist der Ansicht, [es heißt :]ihr sollt die Ecke eures Haupthaares nicht rundscheren und die Ecke deines Bartes sollst du nicht zerstören; wer [dem Verbote] des Zerstörens unterliegt, unterliegt auch dem des Rundscherens, Frauen aber, die dem des Zerstörens nicht unterliegen, unterliegen auch nicht dem des Rundscherens.
7R. Ada b. Ahaba aber ist der Ansicht, sowohl der Scherende als auch der Geschorene sei einbegriffen; der Scherende ist mit dem Geschorenen zu vergleichen: wenn der Geschorene strafbar ist, ist auch der Scherende strafbar, bei einem Minderjährigen aber, der selber nicht strafbar ist, ist auch der Scherende nicht strafbar.
8Es wäre anzunehmen, daß über das Rundscheren des ganzen Kopfes Tannaím streiten, denn die Rabbanan lehrten:Sein Haupt; was lehrt dies? Da es heißt: ihr sollt die Ecke eures Haupthaares nicht rundscheren,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.