Nasir — Blatt 60a
1GEMARA. Es wird gelehrt: Dies gilt nur von einem kurzen Nazirate, bei einem Nazirate von einem Jahre aber darf er Heiliges essen erst nach zwei Jahren
2und Wein trinken und sich an Toten verunreinigen erst nach vierJahren.
3Hierzu wird gelehrt: Er muß sich viermal scheren; beim ersten Scheren bringe er die Vögel,
4das Geflügelsündopfer und das Viehbrandopfer ; beim zweiten bringe er das Geflügelsündopfer und das Viehbrandopfer; beim dritten bringe er das Geflügelsündopfer und das Viehbrandopfer; beim vierten bringe er das Opfer der Reinheit.
5Es heißt: beim ersten Scheren bringe er &c. Die Darbringung erfolgt auf jeden Fall richtig; ist er aussätzig und nicht unrein, so sind die Vögel sein Pflichtopfer, das Geflügelsündopfer ist wegen des Zweifels und muß begraben werden, und das Brandopfer ist ein freiwilliges.
6Nach sieben Tagen kann diesnicht erfolgen, da er vielleicht nicht aussätzig war, und der Allbarmherzige sagt:ein Schermesser gehe nicht über sein Haupt bis zum Vollwerden.
7Ist er nicht aussätzig, aber unrein, so ist das Geflügelsündopfer ein pflichtgemäßes, die Vögel werden außerhalb hergerichtet und es kommt kein Profanes in den Tempelhof, und das Viehbrandopfer ist ein freiwilliges.
8Ist er weder aussätzig noch unrein, so werden ja die Vögel außerhalb hergerichtet, das Geflügelsündopfer wird begraben und das Geflügelbrandopfer ist ein pflichtgemäßes. – Er benötigt ja eines Schuldopfers? – Nach R. Šimo͑n, welcher sagt, man könne es bedingungsweisedarbringen.
9Beim zweiten und beim dritten Scheren benötigt er der Vögel nicht, da er sie bereits gebracht hat, denn wenn er aussätzig war, so ist das einewegen der zweifelhaften Zähltageund das anderewegen der zweifelhaften Unreinheit.
10Beim vierten Scheren bringe er das Opfer der Reinheitbedingungsweise.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.