Nasir — Blatt 60b

1Ist er [reiner] Nazir, so ist das erste Brandopfer das pflichtgemäße und das folgende ein freiwilliges, und ist er unrein oder aussätzig, so ist das erste Brandopfer ein freiwilliges und das folgende das pflichtgemäße und die anderen seine übrigen Opfer.

2Wenn er zweifelhaft unrein und entschieden aussätzig ist, so darf er nach acht TagenHeiliges essen und nach siebenundsechzig TagenWein trinken und sich an Toten verunreinigen.

3Ist er zweifelhaft aussätzig und entschieden unrein, so darf er nach siebenunddreißig Tagen Heiliges essen und nach vierundsiebzig Tagen Wein trinken und sich an Toten verunreinigen.

4Ist er entschieden unrein und entschieden aussätzig, so darf er nach acht Tagen Heiliges essen und nach vierundvierzig Tagen Wein trinken und sich an Toten verunreinigen.

5Die Schüler fragten R. Šimo͑n b. Joḥaj : Darf ein reiner Nazir, der aussätzig war, sich einmal scheren, so daß es ihm für das eine und für das andereangerechnet werde? Dieser erwiderte: Er darf dies nicht.

6Jene fragten: Weshalb? Er erwiderte ihnen: Würde es bei dem einen wegen des Wachsens und beim anderen wegen des Wachsens oder bei dem einen zur Entfernung und beim anderen zur Entfernung erfolgen, so würdet ihr recht haben, in Wirklichkeit aber erfolgt es beim Nazir zur Entfernungund beim Aussätzigen wegen des Wachsens. –

7Sollte es ihm, wenn es ihm auch nicht für die Tage des entschiedenen Aussatzes angerechnet wird, für die Zähltage angerechnetwerden !? Er erwiderte ihnen: Würde es bei dem einen vor dem Blutsprengen und beim anderen vor dem Blutsprengen erfolgen, so würdet ihr recht haben, in Wirklichkeit aber erfolgt es beim Aussätzigen vor dem Blutsprengen und beim Nazir nach dem Blutsprengen. –

8Sollte es, wenn es ihm auch für die Tage des Aussatzes und des Nazirates nicht angerechnet wird, für die Tage seines Aussatzes und der Unreinheitangerechnet werden!? Er erwiderte ihnen: Würde es wegen des einen vor dem Untertauchen und wegen des anderen vor dem Untertauchen erfolgen, so würdet ihr recht haben, in Wirklichkeit aber erfolgt es beim Unreinen nach dem Untertauchen und beim Aussätzigen vor dem Untertauchen.

9Jene sprachen zu ihm: Du hast recht, wenn du sagst, daß es ihm nicht für die Tage des Aussatzes und des Nazirates angerechnet werde, aber es sollte ihm doch für die Tage des Aussatzes und der Unreinheitangerechnet werden, denn es erfolgt ja bei beiden wegen des Wachsens!?

10Er erwiderte ihnen: Beim reinen Nazir, der aussätzig ist, erfolgt das eine [Scheren] wegen des Wachsens und das andere wegen der Entfernung, und beim unreinen Nazir, der aussätzig ist, erfolgt das eine vor dem Untertauchen und das andere nach dem Untertauchen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.