Nedarim — Blatt 19b
1sie sie aber kennen, so wäre es ihmverboten!?
2Raba erwiderte: Beim Getreidehaufen ist er der Ansicht, daß man sich im Falle eines Zweifels nicht hingebe, weil da beim Zweifel schwerer ist als beim Entschiedenen. Der entschiedene Nazir schere sich das Haarund bringe das Opfer dar, das gegessen wird, bei einem Zweifel aber darf er sich das Haar nichtscheren.
3R. Hona b. Jehuda sprach zu Raba: Wie ist es, wenn [jemand sagt:] ich will lebenslänglich Nazirsein!?
4Dieser erwiderte: Auch beim lebenslänglichen Nazir ist es beim Zweifel schwerer als beim Entschiedenen; der entschiedene darf, wenn das Haar ihm lästig wird, es mit einem Schermesser stutzen und die drei Opfertiere darbringen, der zweifelhafte aber nicht. –
5Wie ist es aber, wenn [jemand sagt:] ich will Nazir wie Šimšonsein!?
6Dieser erwiderte: Hinsichtlich eines Nazirates wie des Šimšon wird nirgends gelehrt. Jener entgegnete: R. Ada b. Ahaba sagte ja, es gebe eine Lehre hinsichtlich eines Nazirates wie des Šimšon!? Dieser erwiderte: Ist solches gelehrt worden, so ist es gelehrt worden.
7R. Aši erwiderte: In jener Lehrelehrt R. Jehuda die Ansicht R. Tryphons, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagt im Namen R. Tryphons, keiner von beidensei Nazir, weil das Nazirat bestimmt ausgesprochen werden muß. –
8Wieso gilt dies demnach nur von dem Falle, wenn der Getreidehaufe gestohlen worden oder abhanden gekommenist!? – Um die weitergehende Ansicht R. Šimo͑ns hervorzuheben: selbst wenn er gestohlen worden oder abhanden gekommen ist, denn er ist der Ansicht, man gebe sich nicht hin im Falle eines Zweifels.
9R. JEHUDA SAGT, WENN ‘HEBE’ SCHLECHTHIN, SEI ES IHM IN JUDÄA &C. Wenn sie aber [die Hebe] kennen würden, würde es ihm verboten sein, wonach bei einem Zweifel zu erschweren ist,
10dagegen aber lehrt der Schlußsatz: wenn ‘Banngut’ schlechthin, sei es ihm in Judäa erlaubt und in Galiläa verboten, weil die Leute von Galiläa Priestern geweihtes Banngut nicht kennen; demnach würde es ihm erlaubt sein, wenn sie es kennen würden, wonach bei einem Zweifel zu erleichtern ist!?
11Abajje erwiderte: [Der Schlußsatz] vertritt die Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Çadoq, denn es wird gelehrt: R. Jehuda sagt, wenn ‘Hebe’ schlechthin, sei es ihm in Judäa verboten; R. Elea͑zar b. R. Çadoq sagt, wenn ‘Banngut’ schlechthin, sei es ihm in Galiläa verboten.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.