Nedarim — Blatt 2b

1GEMARA. ALLE UMSCHREIBUNGEN VON GELÜBDEFORMELN GLEICHEN DEN GELÜBDEFORMELN. Weshalb werden bei [der Lehre vom] Nazirat nicht alle aufgezählt und bei [der Lehre von den] Gelübden alle aufgezählt? –

2Gelübde und Eid werden in der Schrift nebeneinander behandelt, daher nennt er beide, und da er diese beiden nennt, nennt er auch alle übrigen. –

3Sollte er doch die Umschreibungen der Eidesformeln nach denen der Gelübdenennen!? – Da er Gelübde nennt, wodurch die Sache [der Person] verboten wird, nennt er [anschließend] Bannformeln, wodurch ebenfalls die Sache [der Person] verboten wird, während durch den Eid die Person der Sache verbotenwird. –

4Er beginnt mit den Umschreibungen: alle Umschreibungen von Gelübdeformeln, und zählt die Ansätzeauf: spricht jemand zu seinem Nächsten: ich sei dir abgelobt!? Und ferner: vergaß er denn die Ansätze!? –

5Er handelt von diesen, nur ist [unsere Mišna] lückenhaft und muß wie folgt lauten: alle Umschreibungen von Gelübdeformeln gleichen den Gelübdeformeln und Ansätze von Gelübdeformeln den Gelübdeformeln. –

6Sollte er doch die Umschreibungenzuerst aufzählen!? –

7Womit er schließt, zählt er zuerst auf. So wird auch gelehrt: Was man als Brennstoffverwenden darf und was man als Brennstoff nicht verwenden darf. Man darf kein &c. brennen.

8Worin man warmstellendarf und worin man nicht warmstellen darf. Man darf nicht warmstellen &c. Womit eine Frau ausgehen darfund womit sie nicht ausgehen darf. Eine Frau darf nicht ausgehen &c. –

9Zählt er denn immer später auf, womit er beginnt, es wird ja gelehrt: manche [Verwandte] erben und vererben, [manche] erben und vererben nicht; folgende erben und vererben.

10Manche [Frauen] sind ihren Männern erlaubt und ihren Schwägern verboten, manche ihren Schwägern erlaubt und ihren Männern verboten; folgende sind ihren Männern erlaubt und ihren Schwägern verboten.

11Manche [Speisopfer] benötigen des Ölsund des Weihrauchs, [manche] des Öls und nicht des Weihrauchs; folgende benötigen des Öls und des Weihrauchs. Manche [Opfer] benötigen des Heranbringensund nicht des Schwingens, [manche] des Schwingens und nicht des Heranbringens; folgende benötigen des Heranbringens.

12Mancher ist Erstgeborener hinsichtlich der Erbschaftund nicht Erstgeborener hinsichtlich des [Lösegeldesan den] Priester, [mancher] ist Erstgeborener hinsichtlich des [Lösegeldes an den] Priester und nicht Erstgeborener hinsichtlich der Erbschaft; folgender ist Erstgeborener hinsichtlich der Erbschaft und nicht Erstgeborener hinsichtlich des [Lösegeldes an den] Priester. –

13Diese zählt er deshalb zuerst auf, weil sie mehr sind. –

14Bei [der Lehre], womit man ein Vieh austreibendarf und womit man es nicht austreiben darf, sind ja die [zuerst genannten Fälle] nicht mehr, dennoch lehrt er [zuerst:] man darf ein Kamel austreiben!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.