Nedarim — Blatt 3a

1Vielmehr, er nimmt es nicht genau; zuweilen zählt er zuerst auf, womit er beginnt, und zuweilen zählt er zuerst auf, womit er schließt. Wenn du aber willst, sage ich: die Ansätze zählt er deshalb zuerst auf, weil sie durch eine Schriftauslegung gefolgertwerden.

2Sollte er mit diesen auch beginnen!? – Er beginnt mit den Umschreibungen, weil sie aus der Tora sind, nachher aber zählt er die Ansätze [zuerst] auf, weil sie aus einer Schriftauslegung gefolgert werden. –

3Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, die Umschreibungen seien fremdsprachlicheAusdrücke, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es seien von den Weisen ersonneneAusdrücke, deren man sich beim Geloben bediene!? –

4Er nennt ja die Ansätze überhaupt nicht, vielmehr mußt du [unsere Mišna] als lückenhaft [erklären], somit setze ‘Ansätze’ vor und lehre wie folgt: alle Ansätze von Gelübdeformeln gleichen den Gelübdeformeln und alle Umschreibungen von Gelübdeformeln gleichen den Gelübdeformeln. Folgende sind Ansätze: spricht jemand zu seinem Nächsten &c. Folgende sind Umschreibungen: Qonam, Qonaḥ, Qonas. –

5Wo sind die Ansätze in der Schrift angedeutet? – [Es heißt:]wenn jemand ein Nazirgelübde ausspricht, dem Herrn gesondert zu sein, und hierzu wird gelehrt: ein Nazirgelübde, gesondert zu sein, dieszur Gleichstellung der Umschreibungen von ‘Nazir’ mit ‘Nazir’ und der Ansätze des Nazirgelübdes mit dem Nazirgelübde.

6Ich weiß dies nur von den Nazirformeln, woher dies von den Gelübdeformeln? Es heißt: wenn jemand ein Nazirgelübde ausspricht, dem Herrn gesondert zu sein; er vergleicht das Nazirat mit dem Gelübde und das Gelübde mit dem Nazirat: wie beim Nazirat die Ansätze der Nazirformel der Naziratformel gleichen, ebenso gleichen beim Gelübde die Ansätze von Gelübdeformeln den Gelübdeformeln;

7und wie ferner beim Gelübde ein Verbot des Entweihens und des Versäumensbesteht, ebenso besteht beim Nazirat ein Verbot des Entweihens und des Versäumens; und wie ferner beim Gelübde der Vater das Gelübde seiner Tochter und der Ehemann das Gelübde seiner Frau aufhebenkann, ebenso kann beim Nazirat der Vater das Nazirat seiner Tochter und der Ehemann das Nazirat seiner Frau aufheben. –

8Beim Nazirat wohl deshalb, weil es heißt: ein Nazirgelübde, gesondert zu sein, und auch beim Gelübde heißt es ja:ein Gelübde gelobt; wozu die [Folgerung durch] Vergleichung!? –

9Hieße es: ein Gelübde zu geloben, wie es auch heißt: ein Nazirgelübde, abgesondert zu sein, so würdest du recht haben, und die Vergleichung wäre nicht nötig, da es aber heißt: ein Gelübde gelobt, so gebraucht die Tora nur eine landläufige Redewendung. –

10Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, die Tora gebrauche eine landläufige Redewendung, wofür aber sind nach demjenigen, welcher sagt, die Tora gebrauche keine landläufigeRedewendung, [die Worte] ein Gelübde gelobt zu verwenden!? – Hieraus entnimmt er, daß die Ansätze von Gelübdeformeln den Gelübdeformeln gleichen; er vergleicht diesbezüglich das Nazirat mit dem Gelübde, und aus [den Worten] ein Nazirgelübde, gesondert zu sein entnimmt er,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.