Nedarim — Blatt 45a

1Wenn du aber willst, sage ich: daseine, wenn er es vor zweien preisgibt, und das andere, wenn er es vor dreien preisgibt. R. Joḥanan sagte nämlich im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq: Wenn jemand etwas vor dreien preisgibt, so ist es Freigut, wenn vor zweien, so ist es kein Freigut.

2R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Nach der Tora ist es Freigut, auch wenn es vor einem erfolgt, nur deshalb sagten sie, vor dreien, damit, wenn einer es sich aneignet, zwei es bekunden können.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.