Nedarim — Blatt 44b
1kann es ja vorkommen, daß der Zehnt vom Pflichtigen für Unpflichtigesund vom Unpflichtigen für Pflichtiges entrichtetwird!? –
2Man spreche zu ihm: Wenn du den Zehnten entrichtest, entrichte ihn von diesem für dieses.
3Man wandte ein: Wenn jemand seinen Weinberg preisgibt und am folgenden Morgen sich aufmacht und ihn abwinzert, so ist er zur [Zurücklassung von] Abfall, Nachlese, Vergessenem und Eckenlaßverpflichtet, und vom Zehnten frei.
4Allerdings lehrt er es nach U͑la rabbanitisch und nach der Tora, wieso aber ist er nach Res Laqiš vom Zehnten frei!? –
5Er kann dir erwidern: ich sage es nach R. Jose, während hier die Rabbanan vertreten sind.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.