Nedarim — Blatt 54a

1WER sich KRAUT ABGELOBT, DEM SIND KÜRBISSE ERLAUBT, NACH R. A͑QIBA VERBOTEN. SIE SPRACHEN ZU R. A͑QIBA: ES KOMMT JA VOR, DASS JEMAND ZU SEINEM BEAUFTRAGTEN SPRICHT: HOLE MIR KRAUT, UND DIESER ERWIDERT: ICH HABE NUR KÜRBISSE GEFUNDEN.

2DIESER ERWIDERTE: EBEN DESHALB; ERWIDERT ER ETWA: ICH HABE NUR HÜLSENFRÜCHTE GEFUNDEN!? ALSO SIND KÜRBISSE UNTER KRAUT EINBEGRIFFEN, UND HÜLSENFRÜCHTE NICHT UNTER KRAUT EINBEGRIFFEN. FERNER SIND IHM FRISCHE ÄGYPTISCHE BOHNEN VERBOTEN UND GETROCKNETE ERLAUBT.

3GEMARA. WER SICH KRAUT ABGELOBT &C. Er gelobte sich ja nur das Kraut ab!? U͑la erwiderte: Wenn er sagt: Topfkräutersollen mir [verboten] sein. – Vielleicht meinte er Kraut, das mit Topfgerichten gegessen wird!? – Wenn er sagt: Kraut, das im

4Topfe gekocht wird, soll mir [verboten] sein. – Worin besteht ihr Streit? – Die Rabbanan sind der Ansicht, alles, bezüglich dessen der Beauftragte anzufragen hat, gehöre nicht zur selben Art, und R. A͑qiba ist der Ansicht, alles, bezüglich dessen der Bote anfragt, gehöre zur selben Art. Abajje sagte: R. A͑qiba pflichtet jedoch hinsichtlich der Geißelung bei, daß er nicht zu geißeln sei.

5Dort haben wir gelernt: Wenn der Beauftragte seinem Auftrage gemäß gehandelt hat, so hat der Hausherr die Veruntreuung begangen, und wenn er nicht seinem Auftrage gemäß gehandelt hat, so hat der Beauftragte die Veruntreuung begangen.

6Wer ist der Autor? R. Ḥisda erwiderte: Die Mišna vertritt nicht die Ansicht R. A͑qibas, denn wir haben gelernt: Zum Beispiel: Wenn er zu ihm gesagt hat, daß er den Gästen Fleisch gebe, und er ihnen Leber gegeben hat, daß er ihnen Leber gebe, und er ihnen Fleisch gegeben hat, so hat der Beauftragte die Veruntreuung begangen. Wenn die des R. A͑qiba, so sagt er ja, alles, bezüglich dessen der Bote anzufragenhat, gehöre zur selben Art, somit sollte der Eigentümer die Veruntreuung begehen und nicht der Beauftragte.

7Abajje erwiderte: Du kannst auch sagen, die des R. A͑qiba,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.