Nedarim — Blatt 5b

1Demnach wäre Šemuél der Ansicht, Ansätze, die nichtsbeweisen, gelten nicht als Ansätze? – Freilich, Šemuél erklärt unsere Mišna nach R. Jehuda, welcher sagt, Ansätze, die nichts beweisen, gelten nicht als Ansätze.

2Wir haben nämlich gelernt: Der Text des Scheidebriefes lautet: du bist nun jedem Menschen erlaubt. R. Jehuda sagt, [man schreibe auch:] dies diene dir von mir als Scheidungsschrift und Entlassungsbrief. –

3Was veranlaßte Šemuél unsere Mišna nach R. Jehuda zu erklären, sollte er sie doch nach den Rabbananerklären, auch wenn esaus dem Ansatz nicht erwiesen ist!?

4Raba erwiderte: Ihm war unsere Mišna schwierig; weshalb heißt es: das ich deines esse, das ich deines koste, sollte es doch heißen: das ich esse, das ich koste!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß die Ansätze beweisend sein müssen.

5Es wurde gelehrt: Ansätze, die nichts beweisen, gelten, wie Abajje sagt, als Ansätze, und wie Raba sagt, nicht als Ansätze. Raba sagte: R. Idi erklärte es mir; die Schrift sagt:ein Nazirgelübde, dem Herrn gesondert zu sein, womit sie die Ansätze des Nazirgelübdesmit dem Nazirgelübde vergleicht: wie das Nazirgelübde deutlich ausgesprochen sein muß, ebenso muß der Ansatz des Nazirgelübdes deutlich ausgesprochen sein.

6Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit wie R. Jehuda und die Rabbanan führen, denn wir haben gelernt: Der Text des Scheidebriefes lautet: du bist nun jedem Menschen erlaubt. R. Jehuda sagt, [man schreibe auch:] dies diene dir von mir als Scheidungsschrift, Befreiungsurkunde und Entlassungsbrief. Abajje ist der Ansicht der Rabbanan und Raba der Ansicht R. Jehudas. –

7Abajje kann dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach R. Jehuda, denn R. Jehuda benötigt deutlicher Ansätze nur beim Scheidebriefe, wobei eine vollständige Trennung erforderlich ist, die sonst fehlt, aber sagt er dies etwa auch anderweitig?

8Und Raba kann erwidern: meine Ansicht gilt auch nach den Rabbanan, denn nur beim Scheidebriefe benötigen die Rabbanan keiner deutlichen Ansätze,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.