Nedarim — Blatt 6a

1weil niemand sich von der Frau eines anderen scheidenläßt, aber sagen sie dies etwa auch anderweitig!?

2Man wandte ein: [Sagt jemand:] essei für mich, dieses sei für mich, so ist es ihm verboten, weil dies der Ansatz eines Opfergelübdes ist. Es ist ihm nur dann verboten, wenn er ‘für mich’ sagt, nicht aber, wenn er nicht ‘für mich’ sagt. Dies ist eine Widerlegung Abajjes!? –

3Abajje kann dir erwidern: wenn er ‘für mich’ sagt, ist es ihm verboten, wenn er aber nur ‘es sei’ und nicht ‘für mich’ sagt, so kann dies heißen: es sei Freigut, es sei Armengut. – Es heißt ja aber: weil dies der Ansatz eines Opfergelübdes ist!? –

4Sage vielmehr wie folgt: wenn er ‘für mich’ sagt, ist es ihm verboten und für seinen Nächsten erlaubt, wenn er aber nur ‘es sei’ sagt, ist es beiden verboten, weil dies heißen kann: es sei Geheiligtes.

5Man wandte ein: [Sagt jemand:] dies sei ein Sündopfer, dies sei ein Schuldopfer, so hat er, selbst wenn er ein Sünd- oder Schuldopfer schuldig ist, nichts gesagt; [sagt er:] dies sei mein Sündopfer, dies sei mein Schuldopfer, so sind, wenn er ein solches schuldig ist, seine Worte gültig. Dies ist eine Widerlegung Abajjes!? –

6Abajje kann dir erwidern: hier ist die Ansicht R. Jehudas vertreten. – Abajje sagte ja aber, seine Ansicht gelte auch nach R. Jehuda!? – Er ist davon abgekommen. –

7Demnach wäre Raba der Ansicht R. Jehudas? –

8Raba kann dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach den Rabbanan, denn nur beim Scheidebriefe benötigen die Rabbanan keiner deutlichen Ansätze, weil niemand sich von der Frau eines anderen scheiden läßt, anderweitig aber müssen die Ansätze beweisend sein.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.