Nedarim — Blatt 60b
1[Abajje] sprach zu ihm: Demnach sollte man bei [der Wendung] ‘einen Tag’ [die Wendung] ‘diesen Tag’ berücksichtigen!?
2Dieser erwiderte: Durch [die Wendung] ‘diesen Tag’ kann ein Irrtum hinsichtlich [der Wendung] ‘einen Tag’ entstehen, nicht aber durch ‘einen Tag’ hinsichtlich ‘diesen Tag’.
3Rabina sagte: Meremar sprach zu mir: Folgendes sagte dein Vater im Namen R. Josephs: die Lehre des R. Jirmeja b. Abba vertritt die Ansicht R. Nathans, denn es wird gelehrt: R. Nathan sagte: Wenn jemand etwas gelobt, so ist es ebenso, als würde er eine Opferhöhe bauen, und wenn er es einlöst, so ist es ebenso, als würde er darauf [Opfer] verrauchen lassen.
4DIESE WOCHE, SO IST ER IHM DIE GANZE WOCHE VERBOTEN. Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, er habe nur die Wochentage gemeint, so lehrt er uns.
5DIESEN MONAT, SO IST ER IHM DEN GANZEN MONAT VERBOTEN, UND DER NEUMOND GEHÖRT ZUM KOMMENDEN. Selbstverständlich!? – Nötig ist dies wegen des unvollzähligen Monats;
6man könnte glauben, der Neumond gehöre zum vergangenen und es sei ihm an diesem nicht verboten, so lehrt er uns, denn die Leute nennen ihn Neumond.
7DIESES JAHR, SO IST ER IHM DAS GANZE JAHR VERBOTEN.
8Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand sagt: Qonam, daß ich den Tag keinen Wein kosten werde: gilt dies wie ‘diesen Tag’ oder wie ‘einen Tag’? –
9Komm und höre aus unserer Mišna: [sagt er:] Qonam, daß ich diesen Tag keinen Wein koste, so ist er ihm verboten nur bis es finster wird; demnach gilt ‘den Tag’ wie ‘einen Tag’. –
10Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: sagt er aber: einen Tag &c., so ist er ihm von Tageszeit bis zur Tageszeit verboten; demnach gilt ‘den Tag’ wie ‘diesen Tag’. Vielmehr ist hieraus nichts zu entnehmen.
11R. Aši erwiderte: Komm und höre: [Sagt er:] Qonam, daß ich dieses Jahr keinen Wein kosten werde, so ist er ihm, wenn das Jahr Schaltjahr wird, in diesem und im Schaltmonate verboten. In welchem Falle:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.