Nedarim — Blatt 61a
1wollte man sagen, wie gelehrtwird, so braucht dies ja nicht gesagtzu werden; doch wohl, wenn er ‘das Jahr’ sagt, somit gilt ‘das Jahr’ wie ‘dieses Jahr’, und ebenso ‘den Tag’ wie ‘diesen Tag’. –
2Nein, tatsächlich, wenn er ‘dieses Jahr’ sagt, denn man könnte glauben, man richte sich nach den meisten Jahren, die keinen Schaltmonathaben, so lehrt er uns.
3Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand sagt: [Qonam,] daß ich [dieses] Jobel keinen Wein kosten werde: gleicht das fünfzigste Jahr den vorangehendenoder den folgenden? –
4Komm und höre: Es wird ein Streit zwischen R. Jehuda und den Rabbanan gelehrt:ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen, du hast das fünfzigste Jahr zu zählen, nicht aber hast du das einundfünfzigste Jahr zu zählen. Hieraus folgerten sie, das Jobeljahr gehöre nicht in die Zahldes Septenniums. R. Jehuda sagt, das Jobeljahr gehöre in die Zahldes Septenniums.
5Sie sprachen zu R. Jehuda: Es heißt:sechs Jahre bestelle dein Feld, und demnach sind es ja nur fünf!?
6Er erwiderte ihnen: Es heißt ja auch:daß es den Ertrag bringe für drei Jahre, und nach eurer Ansichtsind es ja vier!?
7Vielmehr beziehe man dies auf die übrigen Septenniumsjahre, ebenso ist [jenes] nach mir auf die übrigen Septenniumsjahre zu beziehen.
8BIS ZUM PESAḤ VERBOTEN &C. Demnach ist R. Meír der Ansicht, man begreife sich bei einem Zweifel nichtein,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.