Nedarim — Blatt 68a

1In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt:Zwischen einem Manne und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter; hieraus, daß die Gelübde einer Verlobten ihr Vater und ihr Ehemann [nur zusammen] aufheben können. – Wofür verwendet der Autor der Schule R. Jišma͑éls [die Worte:] wenn sie einem Manne wird? –

2Diese verwendet er für die Lehre Rabbas. – Wofür verwendet Rabba [den Schriftvers] der Schule R. Jišma͑éls? – Dieser ist nötig, um zu lehren, daß der Ehemann Gelübde über zwischen ihm und ihr vorgehende Dinge aufheben kann.

3Sie fragten: Durchschneidetes der Ehemann oder lockerter es. Unsere Frage gilt von dem Falle, wenn sie sich zwei Oliven abgelobt, der Verlobte es gehört und es aufgehoben, und sie sie gegessen hat:

4wenn wir sagen, er durchschneide es, so ist siezu geißeln, und wenn wir sagen, er lockere es, so war es nur Verbotenes. Wie ist es damit? –

5Komm und höre: Nur dann sagten sie, wenn der Ehemann gestorben ist, gehe seine Gewalt auf den Vater über, wenn der Ehemann es vor seinem Tode nicht gehört hat, oder gehört und aufgehobenhat, oder gehört und geschwiegen hat und am selben Tage gestorben ist. Das ist der Fall, worüber wir gelernt haben: stirbt der Ehemann, so geht seine Gewalt auf den Vater über.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.