Nedarim — Blatt 71a

1WENN SIE ALS VERLOBTE GELOBT HAT UND AM SELBEN TAGE GESCHIEDEN WORDEN IST UND SICH AM SELBEN TAGE WIEDERUM VERLOBT HAT, SELBST HUNDERTMAL, SO KÖNNEN IHR VATER UND IHR LETZTER MANN [NUR ZUSAMMEN] IHRE GELÜBDE AUFHEBEN. DIE REGEL HIERBEI IST: SOLANGE SIE NICHT EINE STUNDE IN IHRER EIGENEN GEWALT WAR, KÖNNEN IHR VATER UND IHR LETZTER MANN [NUR ZUSAMMEN] IHRE GELÜBDE AUFHEBEN.

2GEMARA. Woher, daß der letzte Verlobte Gelübde auflösen kann, die der frühere Verlobte wahrgenommen hat? Šemuél erwiderte: Die Schrift sagt:wenn sie einem Manne wird und Gelübde auf sich hat, Gelübde, die sie längst auf sich hatte. – Vielleicht nur [Gelübde], die der frühere Verlobte nicht wahrgenommen hatte, Gelübde aber, die der frühere Verlobte wahrgenommen hatte, kann der letzte Verlobte nicht aufheben!? –

3[Das Wort] auf sich ist überflüssig.

4Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél: Die Gelübde einer Verlobten können ihr Vater und ihr Mann [nur zusammen] auflösen. Zum Beispiel: wenn ihr Vater es gehört und aufgehoben hat, und ihr Ehemann bevor er es zu hören bekam gestorben ist, und sie sich am selben Tage verlobt hat, selbst hundertmal, so können ihr Vater und ihr letzter Mann [zusammen] ihre Gelübde aufheben. Wenn der Ehemann es gehört und aufgehoben hat, und bevor ihr Vater es zu hören bekam der Ehemann gestorben ist, so kann dann der Vater den Anteil des Ehemannes aufheben.

5R. Nathan sagte: Das sind eben die Worte der Schule Šammajs, die Schule Hillels aber sagt, er könne nicht aufheben. – Worin besteht ihr Streit? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.