Nedarim — Blatt 72a
1Komm und höre: Nur dann sagten sie, wenn der Ehemann gestorben ist, gehe die Gewalt auf den Vater über, wenn der Ehemann es nicht gehört hat, oder gehört und aufgehoben hat, oder gehört und geschwiegen hat und am selben Tage gestorben ist. Wenn man sagen wollte, die Scheidung gleiche dem Schweigen, so sollte er doch auch lehren: oder gehört und sich von ihr geschieden hat. Da er dies nicht lehrt, so ist hieraus zu entnehmen, die Scheidung gleiche der Bestätigung. –
2Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn er es aber gehört und bestätigt hat, oder gehört und geschwiegen hat und am folgenden Tage gestorben ist, so kann er es nicht aufheben. Wenn man sagen wollte, die Scheidung gleiche der Bestätigung, so sollte er doch auch lehren: oder gehört und sich von ihr geschieden hat. Da er dies nicht lehrt, so ist hieraus zu entnehmen, die Scheidung gleiche dem Schweigen.
3Vielmehr ist hieraus nichts zu entnehmen; entweder ist der Anfangsatz genau zu nehmen und lehrt er den Schlußsatz wegen des Anfangsatzes, oder ist der Schlußsatz genau zu nehmen, und lehrt er den Anfangsatz wegen des Schlußsatzes. –
4Komm und höre: Wenn sie als Verlobte gelobt hat und am selben Tage geschieden worden ist und sich wiederum verlobt hat, selbst hundertmal, so können ihr Vater und ihr letzter Mann [nur zusammen] ihre Gelübde aufheben. Schließe hieraus, daß die Scheidung dem Schweigen gleicht, denn wenn sie der Bestätigung gleichen würde, wieso könnte der letzte Verlobte die Gelübde aufheben, die der frühere Verlobte bestätigt hat!? –
5Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn der frühere Verlobte es nicht gehört hat. – Wieso gilt dies demnach nur vom selben Tage, dies sollte auch nach hundert Tagen gelten!? –
6Wenn es der Verlobte nicht gehört, der Vater aber gehört hat, sodaß er es nur am selben Tage aufheben kann, nicht aber später. –
7Komm und höre: Wenn sie gelobt hat und er sich am selben Tage von ihr geschieden und sie am selben Tage wiedergenommen hat, so kann er es nicht mehr aufheben. Schließe hieraus, daß die Scheidung der Bestätigung gleicht. –
8Ich will dir sagen, hier wird von einer Verheirateten gesprochen, und er kann es deshalb nicht aufheben, weil der Ehemann Vorheriges nicht aufheben kann.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.