Nedarim — Blatt 72b
1ES IST BEI DEN GELEHRTEN BRAUCH, DASS [DER VATER], BEVOR SEINE TOCHTER VON IHM GEHT, ZU IHR SPRICHT: ALLE GELÜBDE, DIE DU IN MEINEM HAUSE GETAN HAST, SEIEN AUFGEHOBEN. EBENSO SPRICHT DER EHEMANN, BEVOR SIE IN SEINE GEWALT KOMMT, ZU IHR: ALLE GELÜBDE, DIE DU, BEVOR DU IN MEINE GEWALT KOMMST, GELOBT HAST, SEIEN AUFGEHOBEN. SOBALD SIE NÄMLICH IN SEINE GEWALT GEKOMMEN IST, KANN ER SIE NICHT MEHR AUFHEBEN.
2GEMARA. Rami b. Ḥama fragte: Kann der Ehemann [das Gelübde] aufheben, wenn er es nicht gehört hat: sind [die Worte]und ihr Mann es hört genau zu nehmen, oder nicht?
3Raba erwiderte: Komm und höre: Es ist bei den Gelehrten Brauch, daß [der Vater], bevor seine Tochter von ihm geht, zu ihr spricht: alle Gelübde, die du in meinem Hause getan hast, seien aufgehoben. Er hat sie ja nicht gehört. –
4Wenn er sie hört, sollen sie aufgehoben sein. – Wozu braucht er es demnachzu sagen, bevor er es hört!? – Folgendes lehrt er uns: es ist der Brauch eines Gelehrten, darauf zu achten. –
5Komm und höre aus dem Schlußsatze: ebenso spricht der Ehemann, bevor sie in seine Gewalt kommt, zu ihr. – Auch er spricht zu ihr: wenn ich es höre. –
6Komm und höre: Sagt jemand zu seiner Frau: alle Gelübde, die du bis ich aus jenem Orte komme tust, sollten bestehen, so hat er nichts gesagt; [sagt er:] sollen aufgehoben sein, so sind sie, wie R. Elie͑zer sagt, aufgehoben. Er hat sie ja nicht gehört. –
7Auch hierbei, wenn er zu ihr sagt: wenn ich es höre. – Wozu jetzt schon, mag er doch aufheben, erst wenn er es hört!? – Er denkt, er könnte dann beschäftigtsein. –
8Komm und höre: Man könnte glauben, daß, wenn jemand zum Pfleger gesagt hat: hebe alle Gelübde meiner Frau auf, die sie von jetzt ab, bis ich aus jenem Orte komme tut, und er sie aufgehoben hat, sie aufgehoben seien, so heißt es:ihr Mann bestätige es und ihr Mann hebe es auf – so R. Jošija.
9R. Jonathan sprach zu ihm: Wir finden in der ganzen Tora, daß der Vertreter eines Menschen ihm selbst gleiche.
10Auch R. Jošija sagt diesnur deshalb, weil es eine Bestimmung der Schrift ist: ihr Mann bestätige es und ihr Mann hebe es auf, sonst aber gleicht der Vertreter eines Menschen ihm selbst. Erhört es ja nicht. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.