Nedarim — Blatt 82a

1so hebe er den ihn betreffenden Teil auf und wohne ihr bei, und sie bleibe [anderen] Juden entzogen. Wieso bleibt sie [anderen] Juden entzogen, wenn du sagst, es sei ein Gelübde der Kasteiungdes Leibes? Schließe hieraus, daß es zu den zwischen ihm und ihr vorgehenden Dingen gehört. –

2Fraglich ist dies nach den Rabbanan, während die Lehre [vom Gelübde:] ich will den Juden entzogen sein, von R. Jose ist. R. Hona sagte nämlich, den ganzen Abschnittlehrte R. Jose. – Woher dies? – Da er lehrt: R. Jose sagt, dies seien keine Gelübde der Kasteiung des Leibes, so brauchte er ja nicht weiterzu lehren: so hebe er es auf – so R. Jose. Hieraus ist somit zu entnehmen, was von hier ab folgt, sei von R. Jose.

3Šemuél sagte im Namen Levis: Der Ehemann kann jedes Gelübdeseiner Frau aufheben, ausgenommen [das Gelübde: Qonam] sei jenem der Genuß von mir, das er nicht aufheben kann, wohl aber kann er aufheben [das Gelübde: Qonam] sei mir der Genuß von jenem. –

4Wir haben gelernt: [Sagte sie: Qonam] seien mir die Früchte dieser Provinz, so hole er sie ihr aus einer anderen Provinz!? R. Joseph erwiderte: Wenn sie gesagt hat: die dubringst. –

5Komm und höre: [Qonam] seien mir die Früchte dieses Krämers, so kann er es nicht aufheben. – Auch hierbei, wenn sie gesagt hat: die du bringst. –

6«Erhält er seinen Unterhalt nur von diesem, so hebe er es auf.» Wieso kann er es aufheben, wenn du sagst, falls sie gesagt hat: die du bringst!? Wenn nun der Schlußsatz von dem Falle spricht, wenn es nicht der Ehemann holt, so spricht auch der Anfangsatz von dem Falle, wenn sie es holt. –

7Vielmehr, im Anfangsatze kann er es nicht aufheben, auch wenn sie es holt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.