Nedarim — Blatt 81b

1denn wir finden keinen Fuchs tot im Schutteseiner Grube.

2Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Ada b. Ahaba: [Gelübde] über Dinge, die eine Kasteiung des Leibes sind, kann er aufheben, einerlei ob sie ihn und sie oder sie und anderebetreffen, und die keine Kasteiung des Leibes sind, kann er aufheben, wenn sie ihn und sie betreffen, nicht aber, wenn sie und andere. Zum Beispiel: sagte sie: Qonam seien mir die Früchte, so kann er es aufheben; sagte sie: Qonam, daß ich nichts mache für meinen Vater, für deinen Bruder, für deinen Vater, oder: für meinen Bruder, daß ich deinem Vieh kein Stroh gebe und deinem Rind kein Wasser, so kann er es nichtauf heben;

3daß ich mir die Augen nicht schminke, daß ich mir den Körper nicht schminke, daß ich meine Bettpflicht nicht tue, so kann er es aufheben, weil es zwischen ihm und ihr vorgehende Dinge sind.

4[Sagte sie:] daß ich dir dein Bett nicht mache, daß ich dir keinen Becher einschenke, daß ich dir Hände und Füße nicht wasche, so braucht er es nichtaufzuheben.

5R. Gamliél sagt, er müsse es aufheben, denn es heißt:er soll sein Wort nicht entweihen. Eine andere Auslegung: Er soll sein Wort nicht entweihen, hieraus, daß ein Gelehrter sich nicht seine eigenen Gelübde auflösen darf.

6Derjenige, welcher sagt, die Unterlassung des Schminkens der Augen und des Körpers gehöre zu den Dingen, die zwischen ihm und ihr vorgehen, ist ja R. Jose, und er lehrt, daß er es aufheben könne, weil es zwischen ihm und ihr vorgehende Dinge sind.

7Der Meister sagte: Daß ich meine Bettpflicht nicht tue, so kann er es aufheben, weil es zwischen ihm und ihr vorgehende Dinge sind. In welchem Falle: sagte sie: [Qonam] sei dir der Genuß meiner Beiwohnung, so ist ja keine Aufhebung erforderlich, sie ist ihm ja verpflichtet!? – Vielmehr, wenn sie sagte: [Qonam] sei mir der Genuß deiner Beiwohnung. Dies nach R. Kahana,

8denn R. Kahana sagte: [Sagt sie: Qonam] sei dir der Genuß meiner Beiwohnung, so zwinge er sie zur Beiwohnung, wenn aber: [Qonam] sei mir der Genuß deiner Beiwohnung, so muß er es aufheben, weil man niemand veranlassen darf, ihm Verbotenes zu essen. –

9Wer ist der Autor folgender Lehre: Erlaubte Dinge, hinsichtlich welcher manche ein Verbot eingeführt haben, darfst du in ihrer Gegenwart nicht erlauben, um es abzuschaffen, denn es heißt: er soll sein Wort nicht entweihen. Eine andere Auslegung. Er soll sein Wort nicht entweihen, hieraus, daß ein Gelehrter nicht seine eigenen Gelübde auflösen darf. Wer ist es? – Es ist R. Gamliél.

10Raba fragte R. Naḥman: Gilt nach den Rabbanan die [Unterlassung der] Beiwohnung als Kasteiung des Leibes oder gehört sie zu den zwischen ihm und ihr vorgehenden Dingen? Er erwiderte ihm: Ihr habt es gelernt: [Sagte sie:] ich will den Juden entzogensein,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.