Nedarim — Blatt 83a
1so erhält sie die vierzig [Geißelhiebe]. Wenn ihr Mann es ihr aufgehoben hat, und sie, ohne zu wissen, daß ihr Mann es ihr aufgehoben hat, Wein getrunken oder sich an Toten verunreinigt hat, so erhält sie nicht die vierzig [Geißelhiebe].
2Wenn du sagst, er könne es ihr inbetreff des kasteienden und nicht inbetreff des nicht kasteienden aufheben, so hat er es ihr vielleicht nur inbetreff des Weines aufgehoben, da [die Enthaltung] für sie eine Kasteiung ist, nicht aber inbetreff der Kerne und Schlauben, da [die Enthaltung] für sie keine Kasteiung ist, und sie sollte die vierzig [Geißelhiebe] erhalten?
3R. Joseph erwiderte: Es gibt kein Nazirat zur Hälfte.
4Abajje sprach zu ihm: Gibt es etwa ein Opfer wegen eines halben Nazirates!? Vielmehr, sagte Abajje, es gibt kein Nazirat zur Hälfte und es gibt kein Opfer wegen der Hälfte.
5Man wandte ein: Wenn eine Frau ein Nazirat gelobt und ihr [Opfertier] abgesondert, und ihr Mann es ihr aufgehoben hat, so bringe siedas Geflügelsündopfer dar, nicht aber das Geflügelbrandopfer. Wieso bringe sie das Geflügelsündopfer dar, wenn du sagst, es gebe kein Opfer wegen eines halben Nazirates!? –
6Wäre wegen eines halben Nazirates ein Opfer darzubringen, so müßte sie ja drei Tiere darbringen, ein Sündopfer, ein Brandopfer und ein Heilsopfer!? Vielmehr gibt es tatsächlich kein Opfer wegen eines halben Nazirates, und das Geflügelsündopfer bringe sie nur deshalb dar, weil das Sündopfer auch wegen des Zweifels darzubringenist.
7Er wandte gegen ihn ein: Wenn eine Frau ein Nazirat gelobt hat und unrein geworden ist, und ihr Mann es ihr darauf aufhebt, so bringe sie das Geflügelsündopfer dar, nicht aber das Geflügelbrandopfer. Wenn du sagst, er löse es inbetreff des kasteienden auf, nicht aber inbetreff des nicht kasteienden,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.