Nedarim — Blatt 83b

1so hat er es ihr vielleicht nur inbetreff des Weines aufgehoben, da [die Enthaltung] für sie eine Kasteiung ist, nicht aber inbetreff der Verunreinigung an einem Toten, da [die Enthaltung] für sie keine Kasteiung ist!? –

2Ich will dir sagen, auch die [Entziehung der] Verunreinigung an einem Toten ist für sie eine Kasteiung, denn es heißt:und der Lebende nehme es sich zu Herzen. Es wird nämlich gelehrt: R. Meír sagte: Was heißt: und der Lebende nehme es sich zu Herzen? Wer [andere] betrauert, wird betrauert, wer [andere] beweint, wird beweint, wer [andere] bestattet, wird bestattet.

3SAGT SIE:] QONAM, DASS ICH VON DEN MENSCHEN NICHTS GENIESSE, SO KANN EU ES NICHT AUFHEBEN, UND SIE KANN VON DER NACHLESE, DEM VERGESSENEN UND DEM ECKENLASSEGENIESSEN.

4[SAGT JEMAND:] QONAM, DASS PRIESTER ODER LEVITEN VON MIR NICHTS GENIESSEN, SO KÖNNEN SIEGEGEN SEINEN WILLEN NEHMEN; WENN ABER: DASS DIESE PRIESTER ODER DIESE LEVITEN VON MIR NICHTS GENIESSEN, SO ERHALTEN ES ANDERE.

5GEMARA. Demnach kann sie von seinem Vermögen unterhalten werden, wonach unter ‘Menschen’ der Ehemann nicht einbegriffen ist; wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: und sie kann von der Nachlese, dem Vergessenen und dem Eckenlasse genießen; dennoch darf sie vom Vermögen des Ehemannes nicht genießen, wonach unter ‘Menschen’ auch der Ehemann einbegriffen ist!?

6U͑la erwiderte: Tatsächlich ist er unter ‘Menschen’ nichteinbegriffen, und außerdem kann er es deshalb nicht aufheben, weil sie von der Nachlese, dem Vergessenen und dem Eckenlasse genießen kann.

7Raba erwiderte: Tatsächlich ist unter ‘Menschen’ der Ehemann einbegriffen, und er lehrt die Begründung: er kann es deshalb nicht aufheben, weil sie von der Nachlese, dem Vergessenen und dem Eckenlasse genießen kann.

8R. Naḥman erwiderte: Tatsächlich ist unter ‘Menschen’ der Ehemann nicht einbegriffen, und er meint es wie folgt: wird sie geschieden, so kann sie von der Nachlese, dem Vergessenen und dem Eckenlasse genießen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.