Nedarim — Blatt 84b
1und die Weisen sagen, man müsse ihn bezeichnen, jedoch brauche man ihn nichtabzusondern. Der der Ansicht ist, wegen des Zweifels gelte [das Getreide] als unverzehntet, ist wohl auch der Ansicht, [der Eigentümer] habe Anspruch auf den Dank, und da er Anspruch auf den Dank hat, darf diese davon nichtgenießen,
2und der der Ansicht ist, er brauche ihn nicht mit Namen zu bezeichnen, ist der Ansicht, wegen des Zweifels gelte es nicht als unverzehntet, und wenn es wegen des Zweifels nicht als unverzehntet gilt, hat [der Eigentümer] keinen Anspruch auf den Dank, somit darf sie auch davon genießen.
3Abajje sprach zu ihm: Alle sind der Ansicht, es gelte wegen des Zweifels als unverzehntet, und der Streit zwischen R. Elie͑zer und den Rabbanan besteht in folgendem: R. Elie͑zer ist der Ansicht, die Leute aus dem gemeinen Volke sind hinsichtlich des Armenzehnten nicht verdächtig, denn jeder kann sein Vermögen preisgeben, Armer sein und ihn selber behalten, somit hat erkeinen Schaden,
4und die Rabbanan sind der Ansicht, man gebe sein Vermögen nicht preis, denn man fürchtet, andere könnten es sich aneignen; daher sind sie verdächtig.
5Raba erwiderte: Das eine gilt vom Armenzehnten, der im Hause verteiltwird, von dem es ‘geben’ heißt: du sollst dem Leviten und dem Fremdling geben &c., daher darf sie davon nicht genießen,
6und das andere gilt vom Armenzehnten, der in den Tennen verteilt wird, von dem es heißt:du sollst es in deinen Toren lassen, daher darf sie davon genießen.
7DASS PRIESTER ODER LEVITEN VON MIR NICHT GENIESSEN, SO &C. NEHMEN. Demnach hat der Dankkeinen Geldwert,
8wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: wenn aber: daß diese Priester oder diese Leviten von mir nichts genießen, so erhalten es andere; diese aber nicht, demnach hat der Dank Geldwert!?
9R. Hoša͑ja erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach Rabbi und das andere nach R. Jose b. R. Jehuda. Es wird nämlich gelehrt: Wer das Unverzehntete seines Nächsten gestohlen und gegessen hat, ersetze ihm den Wert seines Unverzehnteten – so Rabbi; R. Jose b. R. Jehuda sagt, er ersetze ihm nur das darin enthaltene Profane. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.