Nedarim — Blatt 84a

1Raba wandte gegen R. Naḥman ein: Ist etwa unter ‘Menschen’ der Ehemann nicht einbegriffen, wir haben ja gelernt: [Sagt sie:] ich will den Juden entzogen sein, so hebe er den ihn betreffenden Teil auf und wohne ihr bei, und sie bleibe [anderen] Juden entzogen.

2Wenn du nun sagst, unter ‘Menschen’ sei der Ehemannnicht einbegriffen, so ist es ja ein Gelübde der Kasteiungdes Leibes, und er sollte es ihr für immer aufheben!? –

3Ich kann dir erwidern, hierbei ist es anders, denn es ist zu ersehen, daß sie sich das Erlaubteabgelobt hat.

4UND SIE KANN VON DER NACHLESE, DEM VERGESSENEN UND DEM ECKENLASSE GENIESSEN. Er lehrt nicht: vom Armenzehnten, dagegen aber lehrt eine Barajtha: und vom Armenzehnten!?

5R. Joseph erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach R. Elie͑zer und das andere nach den Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: R. Elie͑zer sagte, man brauche den Armenzehnten vom Demaj nicht mit dem Namenzu bezeichnen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.