Nidda — Blatt 58b
1Womit ist es hierbei anders als bei der folgenden Lehre: Wenn zwei Weiber sich mit einem Vogel befaßt haben, der nur einen Sela͑ Blut hatte, und ein Sela͑ Blut an der einen und ein Sela͑ Blut an der anderen gefunden wird, so sind beideunrein!? – Anders ist es da, wo ein Sela͑ mehr vorhanden ist.
2Die Rabbanan lehrten: Wenn sie drei untersuchte Hemden anhatte, so kann sie, wenn sie [den Blutfluß] auf etwas zurückführen kann, ihn darauf zurückführen, selbst wenn er sich am untersten befindet, und wenn sie ihn nicht auf etwas zurückführen kann, nicht zurückführen, selbst wenn am obersten.
3Zum Beispiel: ist sie durch die Schlächtergasse gegangen, so kann sie ihn darauf zurückführen, selbst wenn am untersten, und ist sie nicht durch die Schlächtergasse gegangen, so kann sie ihn nicht darauf zurückführen, selbst wenn am obersten.
4SIE KANN [DEN BLUTFLECK] AUF ALLES ZURÜCKFÜHREN, WORAUF NUR ZURÜCKGEFÜHRT WERDEN KANN. HAT SIE EIN VIEH, EIN WILD ODER EINEN VOGEL GESCHLACHTET, SICH MIT BLUTFLECKEN BEFASST ODER NEBEN ANDEREN, DIE SICH DAMIT BEFASSTEN, GESESSEN, ODER EINE LAUS GETÖTET, SO FÜHRE SIE IHN DARAUF ZURÜCK.
5WIE WEIT KANN SIE IHN DARAUFZURÜCKFÜHREN? R. ḤANINA B. ANTIGONOS SAGTE: BIS ZUR [GRÖSSE EINER] BOHNENGRAUPE, AUCH WENN SIE KEINE GETÖTET HAT. SIE KANN IHN AUCH AUF IHR KIND ODER IHREN MANNZURÜCKFÜHREN. HAT SIE EINE VERLETZUNG, DIE AUFBRECHEN UND BLUTEN KANN, SO KANN SIE IHN DARAUF ZURÜCKFÜHREN.
6EINST KAM EINE FRAU VOR R. A͑QIBA UND SPRACH ZU IHM: ICH HABE EINEN BLUTFLECK GESEHEN. DA SPRACH ER ZU IHR: HATTEST DU VIELLEICHT EINE VERLETZUNG? SIE ERWIDERTE IHM: ALLERDINGS, ABER SIE IST VERHEILT. ER ENTGEGNETE: KANN SIE VIELLEICHT AUFGEBROCHEN SEIN UND GEBLUTET HABEN? SIE ERWIDERTE: JAWOHL. DA ERKLÄRTE SIE R. A͑QIBA ALS REIN.
7ALS EU DARAUF SEINE SCHÜLER EINANDER ANSCHAUEN SAH, SPRACH ER ZU IHNEN: WAS IST EUCH DA AUFFALLEND? DIE WEISEN SAGTEN ES NICHT ERSCHWEREND, SONDERN ERLEICHTERND; ES HEISST:und wenn ein Weib blutflüssig ist, Blut ist ihr Fluß aus ihrem Leibe, BLUT UND NICHT EIN BLUTFLECK.
8WENN DER WISCHLAPPEN SICH UNTER DEM POLSTER BEFUNDEN HATTE UND EIN BLUTFLECK SICH DARAUF BEFINDET, SO IST ER, WENN RUND, REIN, UND WENN LÄNGLICH, UNREIN – SO R. ELEA͑ZAR B. R. ÇADOQ.
9GEMARA. Wir lernen hier, was die Rabbanan gelehrt haben: Einst führte ihn R. Meír auf eine Augensalbe zurück. Rabbi führte ihn auf das Harz einer Sykomore zurück.
10ODER GESESSEN. Nur wenn sie gesessen hat, nicht aber, wenn sie nicht gesessenhat,
11somit lernen wir hier, was die Rabbanan gelehrt haben: Wenn sie durch die Schlächtergasse gegangen ist und es zweifelhaft ist, ob sie bespritzt worden ist oder nicht bespritzt worden ist, so führe sie ihn darauf zurück; ist es zweifelhaft, ob sie vorübergegangen ist oder nicht vorübergegangen ist, so ist sie unrein.
12ODER EINE LAUS GETÖTET. Nur wenn getötet, nicht aber, wenn nicht getötet, somit vertritt unsere Mišna die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, denn es wird gelehrt: Hat sie eine [Laus] getötet, so führe sie ihn darauf zurück, hat sie keine getötet, so führe sie ihn nicht darauf zurück – so R. Šimo͑n b. Gamliél. Die Weisen sagen, ob so oder so führe sie ihn darauf zurück.
13R. Šimo͑n b. Gamliél sprach: Für meine Ansicht gibt es keine Grenzeund für die Ansicht meiner Kollegen gibt es kein Ende.
14Für meine Ansicht gibt es keine Grenze, denn demnach gibt es keine Frau, die für ihren Mann rein ist, da es kein Bett gibt, das nicht viele Tropfen Läuseblut hätte.
15Und für die Ansicht meiner Kollegen gibt es kein Ende, denn demnach gibt es keine Frau, die für ihren Mann nicht rein ist, denn es gibt kein Laken, das nicht viele Tropfen Blut hätte.
16Einleuchtender sind vielmehr die Worte des R. Ḥanina b. Antigonos als meine Worte und als ihre Worte, denn er sagt: Bis zur [Größe einer] Bohnengraupe führe sie ihn darauf zurück. Und wir pflichten seinen Worten bei. – Bis zu welcher [Größe] nach den Rabbanan, welche sagen, sie führe ihn darauf zurück? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Sie führe ihn auf eine Wanze zurück, bis zur Lupinengröße.
17Die Rabbanan lehrten: Die Wanze ist gleichmäßig lang und breit, ihr Geschmack gleicht ihrem Geruche, und ihr ist die Zusicherung gegeben, daß, wer sie zerdrückt, sie auch riechenmuß. Lang wie breit, hinsichtlich der Blutflecke.
18Ihr Geschmack gleicht ihrem Geruche hinsichtlich der Hebe. Wir haben nämlich gelernt: Oder erden Geschmack einer Wanze im Munde verspürt, so spucke eraus. Woher weiß man es? Der Geschmack gleicht ihrem Geruche. Aber woher kennt man diesen? Ihr ist die Zusicherung gegeben, daß, wer sie zerdrückt, sie riechen muß.
19R. Aši sagte: In einer Stadt, in der Schweinesind, sind Blutflecke nicht zu berücksichtigen. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Droqereth gleicht einer Stadt, in der Schweine sind.
20WIE WEIT KANN SIE IHN DARAUF ZURÜCKFÜHREN &C. R. Hona sagte: In Graupengröße kann sie ihn nicht darauf zurückführen, unter Graupengröße kann sie ihn darauf zurückführen. R. Ḥisda aber sagte: In Graupengröße kann sie ihn darauf zurückführen, über Graupengröße kann sie ihn nicht darauf zurückführen. –
21Es wäre anzunehmen, daß sie darüber streiten, ob das ‘bis’einbegriffen ist. R. Hona ist der Ansicht: bis, und das ‘bis’ ist nicht einbegriffen, und R. Ḥisda ist der Ansicht: bis, und das ‘bis’ ist einbegriffen. –
22R. Hona kann dir erwidern: Es gibt Fälle, wo das ‘bis’ einbegriffen ist, und es gibt Fälle, wo das ‘bis’ nicht einbegriffen ist; bei diesen erschwerend und bei jenen erschwerend.
23Und R. Ḥisda kann dir erwidern: Sonst, kann ich dir erwidern, tatsächlich erschwerend und nicht erleichternd, hierbei aber ist nach R. Abahu zu entscheiden, denn R. Abahu sagte: Bei allen Maßangaben der Weisen ist zu erschweren, außer bei der Graupengröße der Blutflecke, wobei zu erleichtern ist.
24Manche lehren dies als selbständigeLehre: R. Hona sagt, [genau] Graupengröße gelte als über Graupengröße, und R. Ḥisda sagt, [genau] Graupengröße gelte als unter Graupengröße. Sie streiten, ob hierbei das ‘bis’ einbegriffen ist, wie wir eben gesagt haben. Man wandte ein:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.