Pessachim — Blatt 101a
1auch der Pflicht des Weihsegens nicht genügt. – Wozu braucht man nach Rabh den Weihsegen zu Hause zu sprechen!? – Um seine Kinder und Familienangehörigen ihrer Pflicht zu entledigen. –
2Wozu braucht man nach Šemuél den Weihsegen im Bethause zu sprechen!? – Um Fremde, die im Bethause essen, trinken und schlafen, ihrer Pflicht zu entledigen.
3Šemuél vertritt seine Ansicht, denn Šemuél sagte, der Weihsegen sei da zu sprechen, wo die Mahlzeit abgehalten wird. Sie glaubten, nur von einem Hause nach einem anderen, nicht aber von einem Räume nach einem anderen im selben Hause,
4da sprach R. A͑nan b. Taḥlipha zu ihnen : Oft war ich bei Šemuél, und er stieg vom Söller nach dem Erdgeschosse hinunter und sprach den Weihsegen da.
5Auch R. Hona ist der Ansicht, der Weihsegen sei da zu sprechen, wo die Mahlzeit abgehalten wird. Einst sprach nämlich R. Hona den Weihsegen, und das Lacht erlosch ihm; da brachte er seine Gefäße in das Hochzeitsgemach seines Sohnes Rabba, wo Licht vorhanden war, sprach [wiederum] den Weihsegen und kostete da etwas. Er ist somit der Ansicht, der Weihsegen sei da zu sprechen, wo die Mahlzeit abgehalten wird.
6Und auch Rabba ist der Ansicht, der Weihsegen sei da zu sprechen, wo die Mahlzeit abgehalten wird. Abajje erzählte nämlich: Als ich beim Meisterweilte, sagte er uns, nachdem er den Weihsegen gesprochen hatte: Kostet etwas, denn bis ihr in euere Herberge kommt, kann euch das Licht erlöschen; ihr werdet dann im Speiseraume den Weihsegen nicht sprechen können, und mit dem hier [gehörten] Weihsegen habt ihr euerer Pflicht nicht genügt, weil der Weihsegen da zu sprechen ist, wo die Mahlzeit abgehalten wird. –
7Dem ist ja aber nicht so, Abajje sagte ja, bei allem verfuhr der Meister nach Rabh, ausgenommen folgende drei Dinge, bei denen er nach Šemuél verfuhr: man darf [die Çiçith] von einem Gewände in ein anderes einknüpfen, man darf [bei einer Hanukalampe] ein Licht an einem anderenanzünden, und die Halakha ist beim Rücken wie R. Šimo͑n!?
8Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagt, man dürfe am Šabbath ein Bett, einen Stuhl oder eine Bank rücken, nur dürfe man absichtlich keine Schramme machen. –
9Nach den Erschwerungen Rabhs verfuhr er, nach den Erleichterungen Rabhs verfuhr er nicht. –
10R. Joḥanan aber sagt, sie haben auch der Pflicht, vom Weine [zu trinken,] genügt. R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Ḥanin b.Abajje sagte im Namen des R. Pedath im Namen R. Joḥanans, einerlei ob man den Wein
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.