Pessachim — Blatt 101b
1oder den Raum geändert hat, brauche man den Segen nicht wiederum zu sprechen. Man wandte ein: Wegen der Änderung des Raumes muß man den Segen [abermals] sprechen, wegen der Änderung des Weines braucht man den Segen nicht [abermals] zu sprechen!? Dies ist eine Widerlegung der Lehre R. Joḥanans. Eine Widerlegung.
2R. Idi b. Abin saß vor R. Ḥisda, und R. Ḥisda saß und sagte im Namen R. Honas: Das, was du sagst, bei Änderung des Raumes sei der Segen [abermals] zu sprechen, lehrten sie nur, wenn von einem Hause nach einem anderen, nicht aber, wenn von einem Raume nach einem anderen.
3Da sprach R. Idi b. Abin zu ihm: So, übereinstimmend mit dir, habe ich es auch in einer Barajtha der Schule des R. Heneq, manche sagen, in einer Barajtha der Schule des Bar Heneq, gelernt. – R. Hona lehrt uns also eine Barajtha!? – R. Hona hörte nichts von dieser Barajtha.
4Abermals saß einst R. Ḥisda und sagte in seinem eigenen Namen: Das, was du sagst, bei Änderung des Raumes sei der Segen [abermals] zu sprechen, sagten sie nur von Dingen, die keines Segens nachher auf derselben Stelle benötigen,
5über Dinge aber, die eines Segens nachher auf derselben Stelle benötigen, braucht man den Segen nicht [abermals] zu sprechen, weil dies [eine Fortsetzung] der begonnenen Mahlzeit ist. R. Šešeth aber sagt, man müsse wegen dieser und wegen jener den Segen [abermals] sprechen.
6Man wandte ein: Wenn eine Gesellschaft beim Trinken sitzt und sie die Füße in Bewegung setzen, um einem Bräutigam oder einer Braut entgegenzugehen, so brauchen sie, wenn sie hinausgehen, keinen Segen nachher, und wenn sie zurückkehren, keinen Segen vorher [abermals] zu sprechen.
7Diese Worte gelten nur, wenn sie einen Greis oder Kranken zurücklassen, wenn sie aber einen Greis oder Kranken nicht zurücklassen, so müssen sie, wenn sie hinausgehen, den Segen nachher, und wenn sie zurückkehren, den Segen vorher [abermals] sprechen.
8Wenn er vom Fortbewegen der Füßelehrt, so gilt dies wohl von Dingen, die eines Segens nachher auf derselben Stelle benötigen, und nur in dem Falle, wenn sie einen Greis oder einen Kranken zurücklassen, brauchen sie, wenn sie hinausgehen, keinen Segen nachher, und wenn sie zurückkehren, keinen Segen vorher [abermals] zu sprechen,
9wenn sie aber einen Greis oder einen Kranken nicht zurücklassen, müssen sie, wenn sie hinausgehen, den Segen nachher, und wenn sie zurückkehren, den Segen vorher [abermals] sprechen. Dies ist ein Einwand gegen R. Ḥisda!?
10R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.