Pessachim — Blatt 23a

1R. Jehuda sagt, dies schließe das aus, was für das Publikum gepflanzt ist. –

2Was ist der Grund des ersten Tanna? – Ihr werdet pflanzen, darunter ist zu verstehen, für den einzelnen nicht aber für das Publikum, daher schrieb der Allbarmherzige euch, zur Einschließung dessen, was für das Publikum gepflanzt ist. – Und R. Jehuda!? – Ihr werdet pflanzen, darunter ist zu verstehen: sowohl für das Publikum als auch für den einzelnen, ebenso heißt euch: sowohl für den einzelnen als auch für das Publikum; dies ist eine Einschließung nach einer Einschließung, und eine Einschließung nach einer Einschließung ist ausschließend. ––

3Aber von der Hebe sagt ja der Allbarmherzige: kein Gemeiner darf Geheiligtes essen, dennoch haben wir gelernt, man dürfe für einen Naziräer Wein und für den Jisraéliten Hebe als E͑rub verwenden!?

4R. Papa erwiderte: Anders ist es da; die Schrift sagt:euere Hebe, sie gehört euch. – Und jener!? – Euere Hebe, dies bezieht sich auf ganz Jisraél. –

5Aber vom Naziräer sagt ja der Allbarmherzige: weder Kerne noch Schlauben darf er essen, dennoch haben wir gelernt, man dürfe für den Naziräer Wein als E͑rub verwenden!? Mar Zuṭra erwiderte: Anders ist es da; die Schrift sagt: seine Weihezeit, sie gehört ihm.

6R. Aši erwiderte: [die Schrift sagt:]er soll heilig sein, er soll sein Haupthaar frei wachsen lassen, nur sein Haarwuchs ist heilig, anderes aber ist nicht heilig. – Heißt es denn: anderes nicht!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie Mar Zuṭra erwidert hat. –

7Aber vom neuen [Getreide] sagt ja der Allbarmherzige:Brot und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, dennoch haben wir gelernt, man dürfe es als Futtergras mähen und seinem Vieh zu fressen geben!?

8R. Šema͑ja erwiderte: Anders ist es da; die Schrift sagt: euerer Ernte, die Ernte gehört euch. – Und jener!? – Euerer Ernte, dies bezieht sich auf ganz Jisraél. – Aber von den Kriechtieren sagt ja der

9Allbarmherzige:sie sind ein Greuel, sie dürfen nicht gegessen werden, dennoch haben wir gelernt, daß, wenn Wild- und Geflügeljäger oder Fischer unreine Arten gefangen haben, sie diese an Nichtjuden verkaufen dürfen!? – Anders ist es da; die Schrift sagt:euch, sie gehören euch. –

10Demnach sollte dies auch von vornherein [erlaubt] sein!? – Anders ist es diesbezüglich; die Schrift sagt:sollen sie sein, sie verbleiben bei ihrem Sein. –

11Wozu heißt es nach Ḥizqija: sie dürfen nicht gegessen werden, und euch, [die Nutznießung] zu erlauben, sollte der Barmherzige nicht geschrieben haben: sie dürfen nicht gegessen werden, und das euch wäre nicht nötig!? – Ḥizqija kann dir erwidern: Dies ist eben ein Beweis für mich. –

12Aber vom Gesäuerten sagt ja der Allbarmherzige:kein Gesäuertes darf gegessen werden, dennoch wird gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte: Du müßtest dich wundern, wenn das Gesäuerte alle sieben [Tage] zur Nutznießung verboten sein sollte!? – Anders ist es hierbei; die Schrift sagt: kein Sauerteig darf bei dir zu sehen sein, er gehört dir. –

13Und die Rabbanan!? – Deines darfst du nicht sehen, wohl aber darfst du sehen, was Fremdenoder Gott gehört. – Und jener!? – Es heißt zweimal dir. –

14Und jener!? – Eines bezieht sich auf einen Nichtjuden, den du dir unterworfen hast, und eines bezieht sich auf einen Nichtjuden, den du dir nicht unterworfen hast. – Und jener!? – Es heißt dreimal dir. – Und jener!? – Eines spricht vom Sauerteig, und eines spricht vom Gesäuerten, und beides ist nötig.

15Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten:Kann zu jeglicher Arbeit verwendet werden; wozu heißt es: zu jeglicher Arbeit? R. Jose der Galiläer erklärte: Man könnte glauben, essei nur zu einer Arbeit für Gott erlaubt, zu einer Arbeit für einen Gemeinen aber sei es verboten, so heißt es: zu jeglicher Arbeit – so R. Jose der Galiläer.

16R. A͑qiba erklärte: Man könnte glauben, es sei rein nur zu einer Arbeit für einen Gemeinen, zu einer Arbeit für Gott aber sei es unrein, so heißt es: zu jeglicher Arbeit.

17R. Jose der Galiläer ist also der Ansicht, hinsichtlich der Unreinheit und der Reinheit ist kein Schriftvers nötig, nötig ist der Schriftvers nur hinsichtlich des Erlaubtseins und Verbotenseins [der Nutznießung], und R. A͑qiba ist der Ansicht, hinsichtlich des Erlaubtseins und Verbotenseins ist kein Schriftvers nötig, nötig ist der Schriftvers nur hinsichtlich der Unreinheit und der Reinheit.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.