Pessachim — Blatt 2b
1wenn es nun heißt, nachts erscheine er als Dieb, so ist ja ‘Licht’ das Tageslicht!? – Da meint er es wie folgt: ist es dir klar wie das Licht, daß er des Lebens wegengekommen ist, so ist er als Mörder [zu behandeln], und man darf sich mit seinem Leben retten; ist dies dir aber dunkel wie die Nacht, so erscheine er dir als Dieb, und man darf sich mit seinem Leben nicht retten.
2Man wandte ein:Verfinstern mögen sich ihrer Dämmerung Sterne, sie harren vergebens auf Licht; wenn es nun heißt, daß sie vergebens auf Licht harren, so ist ja ‘Licht’ das Tageslicht!? – Da verwünschte Ijob sein Geschick, indem er sprach: Möge er auf eine Aufleuchtung hoffen, ohne sie zu erlangen.
3Man wandte ein:Ich dachte, eitel Finsternis würde mich verdunkeln, und Nacht werde mein Licht sein; demnach ist ja ‘Licht’ das Tageslicht!? – Da sprach David wie folgt: Ich dachte, Finsternis werde mich in der zukünftigen Welt, die dem Tage gleicht, verdunkeln, aber auch diese Welt, die der Nacht gleicht, ist mir erhellt worden.
4Man wandte ein: R. Jehuda sagte: Man durchsuche beim Lichte des vierzehnten [Nisan], am Morgen des vierzehnten und bei der Fortschaffung. Wenn nun R. Jehuda sagt, man durchsuche beim Lichte des vierzehnten und am Morgen des vierzehnten, so ist ja ‘Licht’ der Abend!? Schließe hieraus.
5Man wandte ein: Von wann ab ist am vierzehnten [Nisan] die Arbeit verboten? R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, mit dem Beginn des Lichtes, R. Jehuda sagt, mit dem Hervortreten der Sonne.
6R. Elie͑zer b. Ja͑qob sprach zu R. Jehuda: Wo finden wir denn einen Tag, an dessen einem Teile die Arbeit verboten und an dessen anderem Teile die Arbeit erlaubt wäre!? Dieser erwiderte: Dieser selbst beweist dies: an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem erlaubt, und an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem verboten.
7Wenn nun R. Jehuda sagt, mit dem Hervortreten der Sonne, so ist ja unter ‘Licht’, von dem R. Elie͑zer b. Ja͑qob spricht, der Abend [zu verstehen] !? – Nein, unter ‘Licht’ ist die Morgenröte [zu verstehen]. –
8Wieso wandte er demnach gegen ihn ein, wo denn ein Tag zu finden sei, an dessen einem Teile die Arbeit erlaubt und an dessen anderem Teile die Arbeit verboten wäre, er sollte ja zu sich selber gesprochen haben: in der Nacht ist es ja erlaubt!? – R. Elie͑zer b. Ja͑qob sprach wie folgt:
9Einleuchtend ist es nach mir, denn wir finden, daß die Rabbanan zwischen Tag und Nacht unterscheiden, denn auch vom Gemeindefasten wird gelehrt: Bis wann darf man essen und trinken? Bis die Morgenröte aufsteigt – so R. Elie͑zer b. Ja͑qob; R. Šimo͑n sagt, bis zum Hahnenruf. Nach dir aber: wo finden wir denn, daß die Rabbanan den Tag selbst teilen!?
10Darauf erwiderte ihm dieser: Dieser selbst beweist dies: an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem erlaubt, und an dessen einem Teile ist das Essen von Gesäuertem verboten. – R. Jehuda erwiderte ja R. Elie͑zer treffend!? – R. Elie͑zer entgegnete ihm wie folgt: Ich spreche zu dir von der rabbanitisch [verbotenen] Arbeit, und du sprichst zu mir vom nach der Tora [verbotenen] Gesäuerten; soweit hat der Allbarmherzige es verboten, und soweit hat der Allbarmherzige es erlaubt. –
11Und jener!? – [Die Festsetzung der] Stunde ist rabbanitisch. –
12Und der andere !? – Dies ist nur eine rabbanitische Erweiterung zum Verbote der Tora.
13Man wandte ein: Man signalisiertnur dann [die Weihe] des Neumonds, wenn man ihn zur richtigen Zeit gesehen hat. Wann signalisiert man? Beim Lichte der Konjunktion. Demnach ist ‘Licht’ der Abend!? Schließe hieraus.
14Man wandte ein: Wenn er die ganze Nacht am Altar steht und Opfer darbringt, so benötigt er bei Tageslicht [dennoch] des Waschens von Händen und Füßen – so Rabbi!? – ‘Tageslicht’ ist etwas anderes.
15Mar Zuṭra wandte ein:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.