Pessachim — Blatt 34b

1Haftet die Untauglichkeit [dem Opfer] selbst an, so ist es sofort zu verbrennen, wenn aber dem Blute oder dem Eigentümer, so lasse man es die Frische verlieren, und erst nachher bringe man es in den Verbrennungsraum!? Dieser erwiderte: Dieser Autor ist der Tanna der Schule des Rabba b. Abuha, welcher sagt, sogar bei Verwerflichem sei Verlieren der Frische erforderlich.

2Er wandte ferner gegen ihn ein: Ist das Fleisch unrein oder untauglich geworden, oder ist es außerhalb der Vorhängegekommen, so ist [das Blut], wie R. Elie͑zer sagt, zu sprengen, und wie R. Jehošua͑ sagt, nicht zu sprengen, jedoch pflichtet R. Jehošua͑ bei, daß, wenn es gesprengt worden ist, [das Opfer] wohlgefällig sei.

3Untauglich wohl, durch Abwendung der Aufmerksamkeit. Einleuchtend ist dies, wenn du sagst, wegen Befürchtung der Unreinheit, denn es ist dann durch das Stirnblatt wohlgefällig; wieso aber kann es wohlgefällig sein, wenn du sagst, dadurch erfolge die Untauglichkeit der Sache selbst!? –

4Unter untauglich ist zu verstehen, wenn es [durch Berührung] mit einem, der am selben Tage untergetaucht ist, untauglich geworden ist. – So ist es ja unrein!? –[Er spricht von] zwei Arten Unreinheit.

5Als Rabin da hinauf ging, trug er diese Lehre dem R. Jirmeja vor; da sprach dieser: Törichte Babylonier, weil ihr in einem finsteren Lande wohnet, lehret ihr auch finstere Dinge. Ihr habt das nicht gehört, was R. Šimo͑n b. Laqiš im Namen R. Oša͑jas gesagt hat:

6Wenn das für das Festbestimmte Wasser unrein geworden ist, so ist es, wenn man es zuerst [mit Flußwasser] verbindetund nachher für das Heiligtum bestimmt, rein, wenn aber zuerst für das Heiligtum bestimmt und dann verbindet, unrein.

7Merke, diesgleicht ja dem Säen, was ist nun der Unterschied, ob man es zuerst verbindet und nachher für das Heiligtum bestimmt oder zuerst für das Heiligtum bestimmt und nachher verbindet!? Hieraus also, daß es bei Heiligem kein Säen gibt, ebenso gibt es kein Säen bei der Hebe.

8R. Dimi saß und trug diese Lehre vor; da sprach Abajje zu ihm: Spricht er von der Bestimmung durch ein Dienstgefäß, bei der mündlichen Bestimmung aber haben die Rabbanan [das Geheiligte] nicht bevorzugt, oder haben es die Rabbanan auch bei der mündlichen Bestimmung bevorzugt?

9Dieser erwiderte: Dies habe ich nicht gehört, ähnliches aber habe ich gehört: R. Abahu sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Wenn Trauben unrein geworden sind, so sind sie, wenn man sie vorher preßtund nachher für das Heiligtum bestimmt, rein, und wenn man sie vorher für das Heiligtum bestimmt und nachher preßt, unrein. Bei den Trauben ist es ja eine mündliche Bestimmungfür das Heiligtum, dennoch haben die Rabbanan sie bevorzugt.

10R. Joseph entgegnete ihm: Du sprichst von Trauben, hier handelt es sich um Trauben von Hebe, bei denen die mündliche Bestimmung der Bestimmung durch das Dienstgefäß gleicht; bei jenenaber, für das ein Dienstgefäß erforderlich ist, haben die Rabbanan bei einer mündlichen Bestimmung keine Bevorzugung getroffen. –

11‘Preßt’, auch ein größeres Quantum; kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, R. Joḥanan sagte ja, daß man Trauben, die unrein geworden sind, in Quantitäten unter Eigröße presse!? –

12Wenn du willst, sage ich: auch hierbei in Quantitäten unter Eigröße, und wenn du willst, sage ich: da handelt es sich um den Fall, wenn sie mit erstgradiger[Unreinheit] in Berührung gekommen sind, sodaß sie zweitgradig werden, hier aber, wenn sie mit zweitgradiger [Unreinheit] in Berührung gekommen sind, sodaß sie drittgradig werden.

13Raba sagte: Auch wir haben esgelernt:Und gieße darüber lebendiges Wasser in ein Gefäß, es muß im Gefäße lebendigsein. Wenn es gieße heißt, so ist es ja [vom Boden] getrennt, dennoch gilt es als an diesem haftend;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.