Pessachim — Blatt 35a
1dies ist also eine Bevorzugung, ebenso ist es auch hierbei eine Bevorzugung.
2R. Simi b.Aši sagte: Auch wir haben esgelernt: Sobald er untergetaucht und heraufgestiegen ist, darf er vom Zehnten essen, nach Sonnen-Untergang darf er Hebe essen. Nur Hebe, Geheiligtes aber nicht; weshalb denn, er ist ja rein!? Dies ist also eine Bevorzugung, ebenso ist es auch hierbei eine Bevorzugung.
3R. Aši sagte: Auch wir haben esgelernt: Und das Fleisch, dies schließt das Holz und den Weihrauch ein. Sind denn das Holz und der Weihrauch verunreinigungsfähig!? Dies ist also eine Bevorzugung, ebenso ist es auch hierbei eine Bevorzugung.
4MIT FOLGENDEN DINGEN GENÜGT MAN SEINER PFLICHT AM PESAḤFESTE: MIT WEIZEN, GERSTE, DINKEL, ROGGEN UND HAFER. FERNER GENÜGT MAN SEINER PFLICHT MIT DEMAJ, ERSTEM ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE ABGESONDERT WURDE, UND ZWEITEM ZEHNTEN UND HEILIGENGUT, DIE AUSGELÖST WURDEN; PRIESTER AUCH MIT TEIGHEBE UND HEBE.
5NICHT ABER MIT UNVERZEHNTETEM, MIT ERSTEM ZEHNTEN, VON DEM DIE HEBE NICHT ABGESONDERT WURDE, UND ZWEITEM ZEHNTEN UND HEILIGENGUT, DIE NICHT AUSGELÖST WURDEN. MIT DEN BROTEN DES DANKOPFERS UND DEN FLADEN DES NAZIRÄERSGENÜGT MAN, WENN MAN SIE FÜR SICH SELBST GEMACHT HAT, SEINER PFLICHT NICHT, HAT MAN SIE FÜR DEN MARKTVERKAUF GEMACHT, SO GENÜGT MAN MIT IHNEN SEINER PFLICHT.
6GEMARA. Es wird gelehrt: Dinkel gehört zur Art Weizen, Hafer und Roggen gehören zur Art Gerste. Dinkel ist Gulba, Roggen ist Dišra, Hafer ist Fuchsschwanzgras. Also nur mit diesen, nicht aber mit Reis und Hirse,
7woher dies? R. Šimo͑n b. Laqiš erwiderte, ebenso wurde auch in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt, und ebenso auch in der Schule des R. Elie͑zer b. Ja͑qob: Die Schrift sagt :du darfst dazu nichts Gesäuertes essen, sieben Tage sollst du dazu Ungesäuertes essen; mit Dingen, die säuern, genügt man seiner Pflicht des Ungesäuerten, ausgenommen sind diese, die nicht säuern, sondern muff en. –
8Unsere Mišna vertritt also nicht die Ansicht des R. Joḥanan b. Nuri, welcher sagt, Reis sei eine Getreideart, und man mache sich, wenn man ihn gesäuert ißt, der Ausrottung schuldig. Es wird nämlich gelehrt: R. Joḥanan b.Nuri verbietet Reis [und Hirse am Pesaḥfeste], weil sie leicht säuern.
9Sie fragten: Heißt ‘leicht säuern’ sie säuern schnell, oder heißt dies, sie sauern nur leicht und sind kein wirkliches Gesäuertes? –
10Komm und höre: Es wird gelehrt: R. Joḥanan b.Nuri sagte: Reis ist eine Getreideart; wenn man ihn gesäuert ißt, macht man sich der Ausrottungschuldig, und man genügt damit seiner Pflicht am Pesaḥfeste.
11Ebenso sagte R. Joḥanan b.Nuri, Qoramith sei zur Teighebe pflichtig. – Was ist Qoramith? Abajje erwiderte: Körnerrispen. – Was sind es für Körnerrispen? R. Papa erwiderte: Körnerrispen, die sich zwischen den Mohnköpfen befinden.
12Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen des Reš Laqiš: Wenn der Teig mit Wein, Öl oder Honig geknetet worden ist, so macht man sich wegen des Gesäuerten nicht der Ausrottung schuldig. R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, saßen vor R. Idi b.Abin, R. Idi b.Abin saß und schlummerte, und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu R. Papa: Was ist der Grund des Reš Laqiš?
13Dieser erwiderte: Die Schrift sagt: du darfst dazu nichts Gesäuertes essen &c.; wegen des Gesäuerten von Dingen, mit denen man seiner Pflicht des Ungesäuerten genügt, macht man sich der Ausrottung schuldig, wegen des Gesäuerten von solchem [Teig] aber, mit dem man seiner Pflicht nicht genügt, da dies reichesUngesäuertes ist, macht man sich auch nicht der Ausrottung schuldig.
14R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, wandte gegen R. Papa ein: Hat man es aufgelöst und geschlürft, so verfällt man, wenn es Gesäuertes ist, der Ausrottung, und wenn es Ungesäuertes ist, genügt man damit nicht seiner Pflicht am Pesaḥfeste. In diesem Falle genügt man seiner Pflicht am Pesaḥfeste damit nicht, dennoch macht man sich wegen des Gesäuerten der Ausrottung schuldig!?
15Währenddessen erwachte R. Idi b. Abin und sprach zu ihnen: Kinder, folgendes ist der Grund des Reš Laqiš: solche sind Fruchtsaft,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.