Pessachim — Blatt 58a
1DAS BESTÄNDIGE [ABEND]OPFER WIRD NACH ACHTEINHALB [STUNDEN] GESCHLACHTET UND NACH NEUNEINHALB DARGEBRACHT; AM VORABEND DES PESAḤFESTES WIRD ES NACH SIEBENEINHALB GESCHLACHTET UND NACH ACHTEINHALB DARGEBRACHT, OB AM WOCHENTAGE ODER AM ŠABBATH. FÄLLT DER VORABEND DES PESAḤFESTES AUF EINEN VORABEND DES ŠABBATH, SO WIRD ES NACH SECHSEINHALB GESCHLACHTET UND NACH SIEBENEINHALB DARGEBRACHT, UND DAS PESAḤOPFER NACHHER.
2GEMARA. Woher dies?
3R. Jehošua͑ b.Levi erwiderte: Die Schrift sagt: das eine Lamm sollst du am Morgen herrichten, und das andere Lamm sollst du zwischen den Abenden herrichten: verteile es auf die beiden [halben] Abende, zweieinhalb Stunden vorher, zweieinhalb Stunden nachher und eine Stunde für die Herrichtung.
4Raba wandte ein: Am Vorabend des Pesaḥfestes wird es nach siebeneinhalb geschlachtet und nach achteinhalb dargebracht, ob am Wochentage oder am Šabbath. Wieso darf es früher erfolgen, wenn du sagst, nach der Tora nach achteinhalb [Stunden]!?
5Vielmehr, erklärte Raba, ist das Gebot des beständigen [Abend]opfers beim Heranneigen des Abendschattensfällig. – Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt: zwischen den Abenden, sobald die Sonne niederzugehen beginnt.
6An den übrigen Tagen des Jahres, an denen auch Gelübde und freiwillige Opfer darzubringen sind, ist es, da der Allbarmherzige sagt: darauf [das Fett der Heilsopfer],
7und der Meister erklärte, damit seien alle Opfer zu beenden, zwei Stunden später darzubringen, und man richte es nach achteinhalb [Stunden] her,
8am Vorabend des Pesaḥfestes aber, wo nachher noch das Pesaḥopfer folgt, ist es eine Stunde früher, nach siebeneinhalb [Stunden] herzurichten. Wenn aber der Vorabend des Pesaḥfestes auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, wo noch das Braten desselben hinzukommt, das den Šabbath nicht verdrängt, wird es gemäß der ursprünglichen Bestimmung nach sechseinhalb [Stunden] hergerichtet.
9Die Rabbanan lehrten: Gleich der Reihenfolge am Wochentage ist auch die Reihenfolge am Šabbath – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes. –
10Wie meint er es? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: gleich der Reihenfolge am Wochentage, der Vorabend des Pesaḥfestes ist, ist auch die Reihenfolge am Šabbath, der Vorabend des Pesaḥfestes ist – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes, der auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, sei auch die Reihenfolge am Šabbath. Unsere Mišna, welche lehrt, ob am Wochentage oder am Šabbath, vertritt also die Ansicht R. Jišma͑éls. –
11Worin besteht ihr Streit? – Sie streiten, ob das Zusatzopfer vor den Schalen [Weihrauch] dargebracht werde. R. Jišma͑él ist der Ansicht, das Zusatzopfer werde vor den Schalen [Weihrauch] dargebracht, somit wird das Zusatzopfer nach sechs, die Schalen [Weihrauch] nach sieben und das beständige Opfer nach siebeneinhalb [Stunden] dargebracht, und R. A͑qiba ist der Ansicht, die Schalen [Weihrauch] werden vor dem Zusatzopfer dargebracht, somit werden die Schalen [Weihrauch] nach fünf, das Zusatzopfer nach sechs und das beständige Opfer nach sechseinhalb [Stunden] dargebracht.
12Raba wandte ein: Sagt etwa R. A͑qiba: gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes, der auf einen Vorabend des Šabbaths fällt, er sagt ja schlechthin: gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes!? Vielmehr erklärte Raba, meint er es wie folgt: gleich der Reihenfolge an einem gewöhnlichen Wochentage ist auch die Reihenfolge am Šabbath, der Vorabend des Pesaḥfestes ist – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, gleich der Reihenfolge am Vorabend des Pesaḥfestes. Unsere Mišna, welche lehrt, ob am Wochentage oder am Šabbath, vertritt also die Ansicht R. A͑qibas. –
13Worin besteht ihr Streit? – Sie streiten über das Anfaulen des Fleisches. R. Jišma͑él ist der Ansicht, man befürchte, das Fleisch könnte anfaulen, und R. A͑qiba ist der Ansicht, man befürchte nicht, das Fleisch könnte anfaulen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.