Pessachim — Blatt 74b

1wo das Blut abfließt, so fließt es mit ab. —

2Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Das Herz reiße man auf und lasse das Blut heraus; hat man es nicht aufgerissen, so reiße man es nach dem Kochen auf, und es ist erlaubt. Doch wohl aus dem Grunde, weil wir sagen, wie es [das Blut] aufsaugt, stoße es es aus. —

3Anders ist das Herz, da es glatt ist. —

4Dem ist aber nicht so, als Rabin der Greis einst für Rabh eine junge Taube [in Teig] wickelte, sprach er zu ihm: Wenn die Teigkruste schmeckt, gib sie mir, und ich werde sie essen!? — Dieser war aus feinem Mehl, das porösist. —

5Aber einst kam ja Raba zum Exilarchen, und als man für ihn eine Ente [in Teig] wickelte, sprach er: Würde ich nicht gesehen haben, daß er klar wie ein blanker Zuzist, würde ich davon nicht gegessen haben. Wozu brauchte er nun, wenn du sagst, wie es das Blut aufsaugt, stoße es es aus, klar gewesen zu sein, es sollte ja auch nicht klar [erlaubt] sein!? — Dieser war aus einfachem Mehl und nicht porös.

6Daher ist es bei feinem Mehl erlaubt, einerlei ob es rötlich ist oder nicht; bei einfachem Mehl nur dann, wenn es klar wie ein blanker Zuz ist, sonst aber verboten; bei anderen Mehlarten verboten, wenn es rötlich ist, und erlaubt, wenn es nicht rötlich ist.

7Die Füllung ist, nach dem sie verboten ist, es auch dann, wenn die Öffnung sich unten befindet, und nach dem sie erlaubt ist, es auch dann, wenn sie sich oben befindet. Die Halakha ist, die Füllung ist erlaubt, auch wenn die Öffnung sich oben befindet.

8Über Fleischschnitten, Hoden und Blutgefäßestreiten R. Aḥa und Rabina. In der ganzen Tora ist R. Aḥa erschwerender und Rabina erleichternder Ansicht, und die Halakha ist wie Rabina, erleichternd; bei diesen drei Dingen aber ist R. Aḥa erleichternder und Rabina erschwerender Ansicht, und die Halakha ist wie R. Aḥa, erleichternd.

9Wenn man eine geröteteFleischschnitte abschneidet und salzt, ist sie sogar für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße, ist sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über [das Braten] auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf. Die Halakha ist: sie saugen es auf.

10Dasselbe gilt auch von den Hoden in der Haut: wenn man sie abschneidet und salzt, sind sie auch für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße, sind sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über [das Braten] auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf.

11Dasselbe gilt auch von den Blutgefäßen: wenn man sie abschneidet und salzt, sind sie auch für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße mit dem Schlachtschnitte nach unten, sind sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über das Braten auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf. Die Halakha ist: sie saugen es auf.

12Ist die Fleischschnitte gerötet, so ist der Essigverboten, ist sie nicht gerötet, so ist er erlaubt. Rabina sagte, er sei verboten, auch wenn sie nicht gerötet ist, denn es ist nicht möglich, daß sich darin keine Blutteilchen befinden. Mar, der Sohn Amemars, sprach zu R. Aši: Mein Vater pflegte ihn zu schlürfen. Manche sagen, R. Aši selbst pflegte ihn zu schlürfen.

13Mar, der Sohn Amemars, sprach zu R. Aši: Mein Vater pflegte in den Essig, in den er [Fleisch] einlegte, nicht einmal wiederum einzulegen. — Womit ist dieser anders als schwacher Essig, in den man einlegen darf!? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.