Pessachim — Blatt 81b

1die unbekannte Unreinheit erlaubt. —

2Ist denn von einer [überlieferten] Halakha [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern, es wird ja gelehrt: R. Elie͑zer sprach zu ihm: A͑qiba, [die Unreinheit] des gerstengroßen Knochens ist eine überlieferte Halakha, und die des Viertellogs Blut [eines Leichnams] soll [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, und von einer überlieferten Halakha ist kein [Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere zu folgern!?

3Vielmehr, erklärte Raba, dies ist aus [dem Worte] zur Zeit zu folgern, das auch beim Pesaḥopfer gebraucht wird.

4Wofindet sich die [Lehre von der] unbekannten Unreinheit in der Schrift? R. Elea͑zar erwiderte: Die Schrift sagt:wenn ihm jemand stirbt, wenn ihm dies klar ist. —

5Wir wissen dies vom Naziräer, woher dies vom Darbringer des Pesaḥopfers? R. Joḥanan erwiderte: Die Schrift sagt:auf einem Wege, der weit von euch ist, was euch klar ist.

6R. Šimo͑n b. Laqiš erklärte: Gleich dem Wege: wie der Weg offen liegt, ebenso muß auch die Unreinheit offen liegen.

7Man wandte ein: Eine unbekannte Unreinheit ist diejenige, die niemand bis ans Ende der Welt kannte; kannte sie irgend jemand am Ende der Welt, so ist es keine unbekannte Unreinheit. Nach R. Elea͑zar, welcher erklärt, sie müsse ihm klar sein, müßte sie ja dieser selbst,

8nach R. Joḥanan, welcher erklärt, sie müsse euch klar sein, müßten sie ja zwei Personen,

9und nach R. Šimo͑n b. Laqiš, welcher erklärt, sie müsse gleich dem Wege [offen liegen], müßte sie ja die ganze Welt gekannthaben!? —

10Vielmehr, die [Lehre von der] unbekannten Unreinheit ist eine überlieferte Halakha, und der Schriftvers ist nichts weiter als eine Anlehnung.

11Mar b. R. Aši sagte: Diesnur, wenn ihm [die Unreinheit] nach dem Sprengen bekannt geworden ist, sodaß das Blut vorschriftsmäßig gesprengt worden ist, wenn sie ihm aber vor dem Sprengen bekannt geworden ist, so ist es nicht wohlgefällig.

12Man wandte ein: Wenn jemand eine Leiche über der Breite des Wegesliegen findet, so ist er hinsichtlich der Hebe unrein und hinsichtlich des Nazirats und der Darbringung des Pesaḥopfers rein; Unreinheit und Reinheit gelten von dann ab!? —

13Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Mar b. R. Aši sagte: Man glaube nicht, es sei nur dann wohlgefällig, wenn ihm [die Unreinheit] nach dem Sprengen bekannt geworden ist, wenn aber vor dem Sprengen, sei es nicht wohlgefällig, vielmehr ist es auch dann wohlgefällig, wenn sie ihm vor dem Sprengen bekannt war.

14Der Text. Wenn jemand eine Leiche über der Breite des Weges liegen findet, so ist er hinsichtlich der Hebe unrein und hinsichtlich des Nazirats und der Darbringung des Pesaḥopfers rein.

15Dies nur in dem Falle, wenn kein Raum zum Durchgehen da ist, wenn aber Raum zum Durchgehen da ist, so ist er auch hinsichtlich der Hebe rein.

16Ferner gilt dies nur in dem Falle, wenn sie vollständig ist, wenn aber zerschlagen oder zerstückelt, so ist er rein, weil er zwischen den Stücken durchgegangen sein kann. [Liegt sie] in einem Grabe, so ist er unrein, auch wenn sie zerschlagen oder zerstückelt ist, weil das Grab sie vereinigt.

17Ferner nur in dem Falle, wenn er zu Fuß geht, wenn er aber getragen wirdoder reitet, so ist er unrein, denn wenn man zu Fuß geht, ist es möglich, daß man die Leiche nicht berührt und nicht bezeltet, wenn man aber getragen wird oder reitet, so ist es nicht möglich, daß man sie nicht berührt oder bezeltet.

18Ferner gilt dies nur von einer unbekannten Unreinheit, bei einer entschiedenen Unreinheit aber ist er unrein.

19Eine unbekannte Unreinheit ist diejenige, die niemand bis ans Ende der Welt kannte; kannte sie jemand am Ende der Welt, so ist es keine unbekannte Unreinheit.

20Ist [die Leiche] in Stroh, in Sand oder in Geröll versteckt, so ist dies eine unbekannte Unreinheit, wenn in Wasser, in der Dunkelheit oder in Felsspalten, so ist dieskeine unbekannte Unreinheit. Die [Bestimmung von der] unbekannten Unreinheit trafen sie nur bei einer Leiche.

21IST [DAS PESAḤOPFER] GANZ ODER ZUM GRÖSSEREN TEIL UNREIN GEWORDEN, SO VERBRENNE MAN ES VOR DER TEMPELHALLEMIT DEM HOLZE VOM HOLZSTOSSE; DEN KLEINEREN TEIL, DER UNREIN GEWORDEN IST, ODER ÜBRIGGEBLIEBENES VERBRENNE JEDER MIT SEINEM EIGENEN HOLZE IN SEINEM HOFE ODER AUF SEINEM DACHE. DIE GEIZIGEN VERBRENNEN AUCH DIESE VOR DER TEMPELHALLE, UM DAS HOLZ VOM HOLZSTOSSE NUTZNIESSEN ZU KÖNNEN.

22GEMARA. Aus welchem Grunde? R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Um sie zu beschämen.

23DEN KLEINEREN TEIL, DER UNREIN &C. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Ebenso muß, wer Jerušalem verlassen und sich erinnert hat, daß er heiliges Fleisch bei sich habe, falls er Çophimvorüber ist, es an Ort und Stelle verbrennen, wenn aber nicht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.