Pessachim — Blatt 82b

1fortgegossen oder außerhalb der Umzäunung hinausgekommen ist, [das Opfer,] wie uns bekannt ist, zu verbrennen sei; woher dies? —

2Dies ist aus einer Lehre R. Šimo͑ns zu entnehmen. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagte:Im Heiligtum, soll im Feuer verbrannt werden; dies lehrt, daß das Sündopfer im Heiligtum zu verbrennen sei.

3Ich weiß dies nur von diesem, woher dies von anderen untauglich gewordenen hochheiligen und den Opferteilen von minderheiligen [Opfern]? Es heißt: im Heiligtum, soll im Feuer verbrannt werden. —

4Wir wissen dies vom Hochheiligen, woher dies vom Minderheiligen? — Vielmehr, daß alles, was vom Heiligen untauglich wird, zu verbrennen sei, einerlei ob vom Minderheiligen oder vom Hochheiligen, ist eine überlieferte Lehre, und beim Sündopfer Ahrons ist es nur ein Bericht. —

5Sollte doch der Tanna aus der Schule des Rabba b.Abuha, welcher sagt, auch Verwerfliches müsse mandie Frische verlieren lassen,

6und der es aus [dem Worte] Sünde entnimmt, das auch beim Übriggebliebenen gebraucht wird,

7es aus [dem Worte] Sünde entnehmen, das beim Sündopfer Ahrons gebrauchtwird!?—Er kann dir erwidern: auch bei einem wie das Sündopfer Ahrons müßte man es in Zukunft die Frische verlieren lassen, nur war es da eine Entscheidung für diese Stunde. —

8Wozu ist nun, wo wir sagen, es sei eine überlieferte Lehre, daß alles, was von den heiligen [Opfern] untauglich wird, einerlei ob von hochheiligen oder minderheiligen, zu verbrennen sei, [der Schriftvers] soll im Feuer verbrannt werden nötig!? — Dieser deutet darauf, daß die Verbrennung innerhalb des Heiligtums erfolgen müsse. —

9Wozu heißt es: das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, es soll im Feuer verbrannt werden!? —

10Dies ist an und für sich nötig; man könnte glauben, die Verbrennung erfolge bei untauglich gewordenem Geheiligten nur dann, wenn beispielsweise das Blut übernachtet hat, ausgeschüttet oder außerhalb [des Tempelhofes] hinausgebracht oder [das Opfer] nachts geschlachtet worden ist, was bei Profanem nichts schadet,

11wenn es aber unrein geworden ist, wodurch auch Profanes untauglich wird, sei die Verbrennung, da es wie Profanes behandelt wordenist, nicht erforderlich, sondern auch das Vergraben sei ausreichend, so lehrt er uns.

12IST DER EIGENTÜMER UNREIN GEWORDEN ODER GESTORBEN, SO LASSE MAN [DAS FLEISCH] DIE FRISCHE VERLIEREN &C. R. Joseph sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn der Eigentümer nach dem Sprengen unrein geworden ist, sodaß das Fleisch zum Essen tauglich war, wenn aber der Eigentümer vor dem Sprengen unrein geworden ist, sodaß das Fleisch zum Essen nie tauglich war, stimmen alle überein, daß es sofort verbrannt werde.

13Man wandte ein: Die Regel ist: Haftet die Untauglichkeit [dem Opfer] selbst an, so ist es sofort zu verbrennen, wenn aber dem Blute oder dem Eigentümer, so lasse man es zuerst die Frische verlieren, und erst nachher bringe man es in den Verbrennungsraum.

14Er lehrt vom Eigentümer und vom Blute gleichlautend; wie dies vom Blute gilt, wenn es vor dem Sprengen [unrein geworden ist], ebenso vom Eigentümer, wenn vor dem Sprengen!? —

15Vielmehr, ist dies gesagt worden, so wird es wie folgt lauten: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn der Eigentümer vor dem Sprengen unrein geworden ist, sodaß das Fleisch zum Essen nie tauglich war, und es der Untauglichkeit [des Opfers] gleicht, wenn aber nach dem Sprengen, sodaß das Fleisch zum Essen tauglich war, stimmen alle überein, daß man es, da die Untauglichkeit durch etwas anderes veranlaßt worden ist, die Frische verlieren lassen müsse.

16R. Joḥanan aber sagte, der Streit bestehe auch über den Fall, wenn nach dem Sprengen. R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte: R. Joḥanan b.Beroqa und R. Neḥemja lehrten ein und dasselbe. R. Joḥanan b. Beroqa lehrte das, wovon wir eben sprachen,

17was lehrte R. Neḥemja? Es wird gelehrt: R. Neḥemja sagte, jenessei wegen eines Trauerfalles verbrannt worden, deshalb heißt es:dieses;

18ein Trauerfall gleicht[der Verunreinigung] nach dem Sprengen, und es wurde sofort verbrannt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.