Pessachim — Blatt 83a

1Rabba fügte noch R. Jose den Galiläer hinzu, denn es wird gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte: Dieser ganze Abschnitthandelt nur von den zu verbrennenden Farrenund Ziegenböcken, daß sie nämlich untauglich vor dem Tempel zu verbrennen sind, und daß man, wenn man sie ißt, ein Verbot übertrete.

2Jene entgegneten ihm: Woher dies demnach vom Sündopfer, dessen Blut in das Allerheiligste gebracht worden ist? Dieser erwiderte ihnen: [Es heißt:] ist ja doch sein Blut nicht ins Innere des Heiligtums gebracht worden; demnach ist es, wenn es außerhalb oder das Blut [in das Allerheiligste] gebracht worden ist, zu verbrennen.

3R. Joḥanan aber ist der Ansicht, die Untauglichkeit des Blutes und des Fleisches gehören zusammen, die des Eigentümers ist für sichbesonders.

4DIE KNOCHEN, DIE SEHNEN UND DAS ÜBRIGGEBLIEBENE SIND AM SECHZEHNTEN ZU VERBRENNEN; FÄLLT DER SECHZEHNTE AUF EINEN ŠABBATH, SO SIND SIE AM SIEBZEHNTEN ZU VERBRENNEN, WEIL DIES WEDER DEN ŠABBATH NOCH DAS FEST VERDRÄNGT.

5GEMARA. R. Mari b. Abuha sagte im Namen R. Jiçḥaqs: Opferknochen, die Übriggebliebenem gedienthaben, machen die Händeunrein, weil sie Träger des Verbotenen geworden sind. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Die Knochen, die Sehnen und das Übriggebliebene sind am sechzehnten zu verbrennen.

6Von welchen Knochen wird hier gesprochen: wollte man sagen, in denen kein Mark ist, so kann man sie ja fortwerfen, wozu verbrennen, wahrscheinlich doch, in denen Mark ist.

7Allerdings sind sie zu verbrennen, wenn du sagst, Übriggebliebenem dienen sei von Belang, wozu aber ist die Verbrennung nötig, wenn du sagst, Übriggebliebenem dienen sei belanglos, man sollte sie doch zerbrechen, das Mark herausnehmen und verbrennen, und sie selbst fortwerfen!? Hieraus ist also zu entnehmen, daß Übriggebliebenem dienen von Belang sei. —

8Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, Übriggebliebenem dienen sei belanglos, nur erklärt er:an ihm, sowohl an einem tauglichen als auch an einem untauglichen. —

9«Als auch an einem untauglichen», wie kommst du darauf, wir haben ja gelernt, wer von einem reinen [Pesaḥopfer] etwas übrigläßt oder von einem unreinen [Knochen] zerbricht, erhalte nicht die vierzig [Geißelhiebe]!? — Das ist kein Einwand; dies, wenn es eine Zeit der Tauglichkeit hatte, jenes, wenn es keine Zeit der Tauglichkeit hatte. —

10Welcher Tanna unterscheidet zwischen dem, was eine Zeit der Tauglichkeit hatte, und dem, was keine Zeit der Tauglichkeit hatte? — Es ist R. Ja͑qob, denn es wird gelehrt:Keinen Knochen sollt ihr an ihm zerbrechen; an ihm, an einem tauglichen, nicht aber an einem untauglichen. R. Ja͑qob sagte: Hatte es eine Zeit der Tauglichkeit und wurde untauglich, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, hatte es nie eine Zeit der Tauglichkeit, so gilt nicht dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens. R. Šimo͑n sagte: Weder bei diesem noch bei jenem gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens.

11Man wandte ein: Die Knochen der Opfer benötigen alle nicht der Verbrennung, ausgenommen die Knochen des Pesaḥopfers, wegen des Anstoßes. Von welchen Knochen wird hier gesprochen: wollte man sagen, in denen kein Mark ist, wozu benötigen sie der Verbrennung, wahrscheinlich doch, in denen Mark ist. Wieso benötigen nun, wenn du sagst, dem Übriggebliebenen dienen sei von Belang, die Knochen der Opfer nicht der Verbrennung!?

12R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn man sie zerbrochenfindet; Knochen von anderen Opfern, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens keine Geltung hat, hat man wohl zerbrochen, bevor sie Übriggebliebenes geworden sind, somit haben sie Übriggebliebenem nicht gedient und benötigen nicht der Verbrennung,

13Knochen des Pesaḥopfers aber, bei denen [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens Geltung hat, hat man wohl zerbrochen, nachdem sie Übriggebliebenes geworden sind, somit haben sie Übriggebliebenem gedient und benötigen der Verbrennung.

14R. Zebid erklärte: Hier handelt es sich um den Fall,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.