Rosch haSchana — Blatt 19b

1und nach den Weisen rein. –

2Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: An den in der Fastenrolle genannten Tagen ist sowohl zur Zeit, wo der Tempel besteht, als auch zur Zeit, wo der Tempel nicht besteht, [das Fasten] verboten – so R. Meír; R. Jose sagt, zur Zeit, wo der Tempel besteht, sei es verboten, weil sie dann Freudentage sind, und wo der Tempel nicht besteht, sei es erlaubt, weil sie dann Trauertage sind. Die Halakha ist, [diese Feste] seien aufgehoben. Die Halakha ist, sie seien nicht aufgehoben. –

3Die Halakhoth widersprechen ja einander!? – Das ist kein Widerspruch; eines spricht vom Hanuka- und vom Purimfeste, und eines spricht von den übrigen [Fest]tagen.

4DER ELUL WEGEN DES NEUJAHRSFESTES, DER TIŠRI WEGEN DER FESTSETZUNG DER FESTE. WOZU brauchten sie wegen des Tišri ausgeschickt zu werden, wo sie schon wegen des Elul ausgeschickt worden sind!?

5Wolltest du sagen, der Elul könnte interkaliert worden sein, so sagte ja R. Ḥanina b. Kahana im Namen Rabhs, daß seit den Tagen E͑zras der Elul nicht interkaliert worden sei!? – Er wurde es nicht, weil dies nicht nötig war, ist es aber nötig, so wird er interkaliert. –

6Dadurch tritt ja aber eine Verwirrung in der Festsetzung des Neujahrsfestes ein!? –

7Lieber mag eine Verwirrung in der Festsetzung des Neujahrsfestes eintreten, als daß dies bei allen übrigen Festen erfolge.

8Dies ist auch zu beweisen; denn es heißt: der Tišri wegen der Festsetzung der Feste. Schließe hieraus.

9DER KISLEV WEGEN DES ḤANUKAFESTES UND DER ADAR WEGEN DES PURIMFESTES. Er lehrt also nicht, daß, wenn es ein Schaltjahr ist, sie auch wegen des zweiten Adars ausziehen, wegen des Purimfestes, somit lehrt unsere Mišna nicht nach Rabbi, denn es wird gelehrt: Rabbi sagt, ist es ein Schaltjahr, so werden sie auch wegen des zweiten Adars ausgesandt wegen des Purimfestes.

10Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: nach der einen Ansicht gelten alle Gebote, die im zweiten Adar Geltung haben, auch im ersten, und nach der anderen Ansicht gelten alle Gebote, die im zweiten Geltung haben, nicht im ersten. –

11Nein, alle sind der Ansicht, die Gebote, die im zweiten Geltung haben, gelten im ersten nicht, und sie streiten vielmehr über die Interkalation des Jahres. Es wird nämlich gelehrt: Wieviel beträgt die Interkalation des Jahres? Dreißig Tage; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, einen Monat. –

12Nach dem sie dreißig [Tage] beträgt, wohl deshalb, weil dies bekannt ist, ebenso ist es ja auch bekannt, wenn sie einen Monat beträgt!? R. Papa erwiderte: Nach dem sie einen Monat beträgt, kann es sowohl ein Monat sein als auch dreißig Tage.

13R. Jehošua͑ b. Levi bekundete im Namen der heiligen Gemeinde zu Jerušalem, daß man die Schalttage der beiden Monate Adar weihe.

14Demnach mache man diese unvollzählig und nicht vollzählig, somit schließt dies das aus, was R. Naḥman b. Ḥisda vortrug. R. Naḥman b. Ḥisda trug nämlich vor: R. Simaj bekundete im Namen von Ḥaggaj, Zekharja und Maleakhi, daß man die beiden Monate Adar, wenn man will, beide vollzählig, wenn man will, beide unvollzählig, und wenn man will, einen vollzählig und einen unvollzählig machen könne. So war es Brauch in der Diaspora. Im Namen unseres Meisters sagten sie, man mache stets einen vollzählig und einen unvollzählig, es sei denn, man weiß bestimmt, daß man den Neumondstag [des zweiten] zur Zeit festgesetzt habe.

15Man ließ Mar U͑qaba sagen, der dem Nisan vorangehende Adar sei immer unvollzählig.

16R. Naḥman wandte ein: Zweier Monate wegen dürfen [die Zeugen] den Šabbath entweihen: wegen des Nisan und wegen des Tišri. Erklärlich ist es, daß man ihn entweihen darf, wenn du sagst, [der Adar] sei zuweilen vollzählig und zuweilen unvollzählig, wozu aber braucht man ihn zu entweihen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.