Rosch haSchana — Blatt 20a
1wenn du sagst, er sei immer unvollzählig!? – Weil es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen.
2Manche lesen: R. Naḥman sprach: Auch wir haben demgemäß gelernt: Zweier Monate wegen dürfen [die Zeugen] den Šabbath entweihen: wegen des Nisan und wegen des Tišri.
3Erklärlich ist es, daß man ihn entweihen darf, wenn du sagst, [der Adar] sei immer unvollzählig, da es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen, wieso aber darf man ihn entweihen, wenn du sagst, er sei zuweilen vollzählig und zuweilen unvollzählig, man kann ihn ja vollzählig machen und erst am folgenden Tage [den Neumond] weihen!? –
4Wenn der dreißigste auf einen Šabbath fällt, ist dem auch so, hier aber handelt es sich um den Fall, wo der einunddreißigste auf einen Šabbath fällt, und es ist ja Gebot, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen.
5R. Kahana wandte ein: Wenn der Tempel besteht, entweiht man den [Šabbath] auch wegen aller übrigen [Monate], wegen der richtigen Darbringung des [Neumond]opfers.
6Wenn bei den übrigen nicht aus dem Grunde, weil es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen, so erfolgt es ja auch beim Nisan und beim Tišri nicht aus dem Grunde, weil es Gebot ist, [den Neumond] auf Grund des Sehens zu weihen.
7Erklärlich ist es, daß man [den Šabbath] entweihen darf, wenn du sagst, er sei zuweilen vollzählig und zuweilen unvollzählig, wieso aber darf man ihn entweihen, wenn du sagst, er sei immer unvollzählig!? Dies ist eine Widerlegung.
8Als U͑la kam, erzählte er, man habe [in Palästina] den Elul zum Schaltmonate gemacht. Darauf sprach U͑la: Die Genossen in Babylonien wissen, welche Gefälligkeit wir ihnen damit erweisen. –
9Worin besteht die Gefälligkeit? – U͑la erklärte, wegen der Kräuter; R. Aḥa b. Ḥanina erklärte, wegen eines Toten. –
10Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen beim unmittelbar auf den Šabbath folgenden Versöhnungstage. Nach demjenigen, der wegen eines Toten sagt, interkaliert man ihn, [nicht aber] nach demjenigen, der wegen der Kräuter sagt, weil man sie erst zum Abend braucht, wo man sie dann holen kann. – Aber auch nach demjenigen, der wegen der Kräuter sagt, sollte man ihn wegen eines Toten interkalieren!? –
11Vielmehr, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, bei einem Festtage nächst einem Šabbath, ob vor- oder nachher. Nach demjenigen, der wegen der Kräuter sagt, interkaliere man ihn, [nicht aber] nach demjenigen, der wegen eines Toten sagt, weil dies durch Nichtjuden erfolgen kann. –
12Aber auch nach demjenigen, der wegen eines Toten sagt, sollte man ihn wegen der Kräuter interkalieren!? – Man kann sich mit aufgewärmten behelfen. –
13Wieso ist dies demnach [eine Gefälligkeit] nur für uns, dies ist es ja auch für jene!? – Bei uns ist es schwül, bei ihnen nicht. –
14Dem ist ja aber nicht so, Rabba b. Šemuél lehrte ja: Man könnte glauben, man interkaliere erforderlichenfalls den Monat, wie man erforderlichenfalls das Jahr interkaliert, so heißt es: dieser Monat soll für euch an der Spitze der Monate stehen, wenn du ihn siehst, weihe ihn!?
15Raba erwiderte: Das ist kein Einwand; hier handelt es sich um die Interkalation, da aber um die Weihe. Er meint es wie folgt: Man könnte glauben, man weihe erforderlichenfalls den Neumond [ungesehen], wie man auch erforderlichenfalls das Jahr und den Monat interkaliert, so heißt es: dieser Monat soll für euch stehen, wenn du ihn siehst, weihe ihn.
16So sagte auch R. Jehošua͑ b. Levi: Man schüchtere die Zeugen ein, wenn der Neumond zur Zeit gesehen worden ist, wegen der Interkalation, nicht aber schüchtere man Zeugen ein, wenn der Neumond nicht zur Zeit gesehen worden ist, um ihn weihen zu können. –
17Dem ist ja aber nicht so, R. Jehuda der Fürst ließ ja R. Ami sagen: Wisset, daß R. Joḥanan uns während seines ganzen Lebens gelehrt hat, daß man [erforderlichenfalls], wenn der Neumond zur Zeit nicht gesehen worden ist, um ihn zu weihen, Zeugen einschüchtere, ihn gesehen zu haben zu bekunden, obgleich sie ihn nicht gesehen haben!?
18Abajje erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine gilt von Nisan und Tišri, das andere gilt von den übrigen Monaten.
19Raba erklärte: Die Lehre des Rabba b. Šemuél vertritt die Ansicht des Anderen, denn es wird gelehrt: Andere sagen, von einem Wochenfeste bis zum anderen und von einem Neujahrsfeste bis zum anderen gebe es nur eine Differenz von vier und im Schaltjahre von fünf [Wochen]tagen.
20R. Dimi aus Nehardea͑ lehrte entgegengesetzt: Man schüchtere Zeugen ein, wenn der Neumond nicht zur Zeit gesehen worden ist, um ihn zu weihen, nicht aber schüchtere man die Zeugen ein, wenn der Neumond zur Zeit gesehen worden ist, wegen der Interkalation. –
21Aus welchem Grunde? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.