Rosch haSchana — Blatt 22a

1EINST ZOGEN MEHR ALS VIERZIG ZEUGENPAARE VORÜBER UND R. A͑QTBA HIELT SIE ZURÜCK &C. ES wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Behüte und bewahre, daß sie R. A͑qiba selbst zurückgehalten habe, vielmehr war es Šazpar, das Oberhaupt von Gader; da schickte R. Gamliél und ließ ihn seines Amtes entsetzen.

2WENN VATER UND SOHN DEN NEUMOND GESEHEN HABEN, SO MÜSSEN BEIDE [ZEUGEN] GEHEN, NICHT ETWA, DASS SIE ZUSAMMEN ALS ZEUGENPAAR GELTEN, SONDERN DAMIT, WENN EINER ZURÜCKGEWIESEN WERDEN SOLLTE, DER ANDERE EINEM FREMDEN ZUGESELLT WERDEN KÖNNE. R. ŠIMO͑N SAGT, VATER UND SOHN, SOWIE ALLE SONSTIGEN VERWANDTEN SIND ZUSAMMEN ALS NEUMONDZEUGEN ZULÄSSIG.

3R. JOSE ERZÄHLTE: EINST SAHEN DER ARZT ṬOB JA, SEIN SOHN UND SEIN FREIGELASSENER SKLAVE IN JERUŠALEM DEN NEUMOND, UND DIE PRIESTER NAHMEN IHN UND SEINEN SOHN [ALS ZEUGEN] AN, WÄHREND SIE SEINEN SKLAVEN ZURÜCKWIESEN. ALS SIE SPÄTER VOR GERICHT ERSCHIENEN, NAHM ES IHN UND SEINEN SKLAVEN [ALS ZEUGEN] AN, WÄHREND ES SEINEN SOHN ZURÜCKWIES.

4GEMARA. R. Levi sagte: Was ist der Grund R. Šimo͑ns? Es heißt: und der Herr sprach zu Moše und Ahron im Lande Miçrajim folgendermaßen: Dieser Monat soll für euch sein; dieses Zeugnis ist durch e u c h zulässig. –

5Und die Rabbanan!? – Dieses Zeugnis ist euch anvertraut.

6R. JOSE ERZÄHLTE: EINST SAHEN DER ARZT ṬOBJA &C. R. Ḥanan b. Raba sagte: Die Halakha ist wie R. Šimon. R. Hona sprach zu R. Ḥanan b. Raba: R. Jose und dazu ein Ereignis [sprechen dagegen], und du sagst, die Halakha sei wie R. Šimo͑n!?

7Dieser erwiderte: Sehr oft sagte ich vor Rabh, die Halakha sei wie R. Šimo͑n, und er sagte nichts dazu. Jener fragte: Wie hast du es vorgetragen? Dieser erwiderte: Umgekehrt.Da sprach jener: Deshalb sagte er nichts dazu. Ṭabi, Sohn des Mari Ṭabi, sagte im Namen Mar U͑qabas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n.

8FOLGENDE SIND UNZULÄSSIG: WÜRFELSPIELER, WUCHERER, DIE TAUBEN FLIEGENLASSEN, DIE MIT [ERZEUGNISSEN] DES SIEBENTJAHRES HANDELN UND SKLAVEN. DIE REGEL IST: ZU JEDEM ZEUGNIS, ZU DEM EINE FRAU UNZULÄSSIG IST, SIND AUCH DIESE UNZULÄSSIG.

9GEMARA. [Zu einem Zeugnisse] aber, zu dem eine Frau zulässig ist, sind auch diese zulässig. R. Menasi sagte: Dies besagt, daß ein rabbanitischer Räuber in Eheangelegenheiten als Zeuge zulässig ist, und für eine Frau Zeugnis ablegen könne.

10WENN JEMAND DEN NEUMOND GESEHEN HAT UND NICHT GEHEN KANN, SO BRINGE MAN IHN AUF EINEM ESEL UND SOGAR AUF EINER SÄNFTE. SIND WEGELAGERER VORHANDEN, SO DÜRFEN SIE STÖCKE MITNEHMEN.

11IST ES EIN WEITER WEG, SO NEHMEN SIE MUNDVORRAT MIT, DENN BEI EINER STRECKE VON EINEM TAGE UND EINER NACHT DARF MAN DEN ŠABBATH ENTWEIHEN UND ZEUGNIS ÜBER DEN NEUMOND ABLEGEN GEHEN, DENN ES HEISST: dies sind die Feste des Herrn, die ihr an ihrer bestimmten Zeit zu verkünden habt.

12WENN [DAS GERICHT] IHN NICHT KENNT, SO SCHICKT MAN MIT IHM EINEN ANDEREN MIT, DER ÜBER IHN ZEUGE . ANFANGS NAHM MAN BEKUNDUNGEN ÜBER DEN NEUMOND VON JEDERMANN AN, SEITDEM ABER DIE MINÄER VERWIRRUNG ANRICHTETEN, ORDNETE MAN AN, SIE NUR VON BEKANNTEN ENTGEGENZUNEHMEN.

13GEMARA. Unter ‘anderen’ ist ja einer zu verstehen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.