Sanhedrin — Blatt 10a

1[Bekundet jemand,] jener habe seine Frau beschlafen, so wird er mit noch einem [Zeugen] vereinigt, jenen hinzurichten, nicht aber sie hinzurichten. –

2Er lehrt uns somit, daß man seine Aussage teile, und dies ist ja dasselbe!? – Man könnte glauben, wir sagen allerdings, ein Mensch stehe sich selber nahe, nicht aber seiner Frau, so lehrt er uns.

3Ferner sagte Raba: [Wenn Zeugen bekunden,] jemand habe eine Verlobte beschlafen, und sie als Falschzeugen überführt werden, so werden sie hingerichtet und zahlen keine Geldentschädigung, wenn aber: die Tochter von jenem, und werden als Falschzeugen überführt, so werden sie hingerichtet und zahlen auch eine Geldentschädigung; Geldentschädigung wegen des einen und Todesstrafe wegen des anderen.

4Ferner sagte Raba: [Wenn Zeugen bekunden,] jener habe ein Rind beschlafen, und als Falschzeugen überführt werden, so werden sie hingerichtet und zahlen keine Geldentschädigung; wenn aber: das Rind von jenem, und als Falschzeugen überführt werden, so werden sie hingerichtet und zahlen eine Geldentschädigung; Geldentschädigung wegen des einen und Todesstrafe wegen des anderen. –

5Wozu ist dies wiederum nötig, das ist ja dasselbe!? – Weil hierzu eine Frage zu stellen ist, denn Raba fragte; Wie ist es, [wenn jemand bekundet,] jener habe sein Rind beschlafen; sagen wir, ein Mensch stehe nur sich selber nahe, nicht aber seinem Gelde, oder aber sagen wir, ein Mensch stehe auch seinem Gelde nahe? Nachdem er es gefragt hatte, entschied er es auch: ein Mensch steht sich selber nahe, nicht aber seinem Gelde.

6GEISSELUNG VOR DREI &C. Woher dies? R. Hona erwiderte: Die Schrift sagt: und sie sollen richten, zwei, und da das Gericht nicht aus einer geraden Zahl bestehen soll, so nehme man noch einen hinzu, das sind also drei. –

7Es heißt ja auch: sie sollen freisprechen, und: sie sollen schuldigsprechen, demnach sollten es sieben sein!? – Dies ist wegen einer Lehre U͑las nötig, denn U͑la sagte: Wo findet sich in der Tora eine Andeutung auf die überführten Falschzeugen? –

8‘Wo findet sich eine Andeutung’, es heißt ja: wie er gedachte!? – Vielmehr, wo findet sich eine Andeutung, daß überführte Falschzeugen zu geißeln sind?

9Es heißt: sie sollen den Unschuldigen freisprechen und den Schuldigen schuldigsprechen; sollten sie etwa deshalb den Schuldigen schuldigsprechen und ihn geißeln, weil sie den Unschuldigen freisprechen? Vielmehr, wenn Zeugen einen Unschuldigen beschuldigen und darauf andere Zeugen ihn entlasten und jene Zeugen beschuldigen, so sind die Schuldigen zu geißeln. –

10Dies geht ja hervor aus: du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen . – Dies ist ein Verbot, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, und wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht zu geißeln.

11IM NAMEN R. JIŠMA͑ÉLS SAGTEN SIE, VOR DREIUNDZWANZIG. Was ist der Grund R. Jišma͑éls? Abajje erwiderte: Dies ist aus [dem Worte] Schuldiger zu entnehmen, das auch bei der Todesstrafe gebraucht wird; hier heißt es: wenn der Schuldige Geißelhiebe verdient, und dort heißt es: der Schuldige, der hingerichtet werden soll; wie dort durch dreiundzwanzig, ebenso auch hierbei durch dreiundzwanzig.

12Raba erwiderte: Die Geißelung tritt an Stelle der Todesstrafe. R. Aḥa, Sohn des Raba, sprach zu R. Aši: Wozu ist demnach die Schätzung nötig; mag man ihn doch geißeln, und wenn er stirbt, so ist ja nichts dabei!?

13Dieser erwiderte: Der Schriftvers lautet: daß dein Bruder vor deinen Augen entehrt wird, man muß also auf den Rücken eines Lebenden schlagen. – Es wird ja aber gelehrt, daß, wenn man ihn auf zwanzig Streiche geschätzt hat, man ihm nur soviel verabreiche, wie sie sich durch drei Teile teilen lassen, das sind nämlich achtzehn.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.