Sanhedrin — Blatt 40b

1Vielleicht bei jedem Falle so viel wie geschrieben steht, denn sonst könnte sie ja der Allbarmherzige beisammen geschrieben haben!? – Da sie alle dasselbe lehren, so wird von einem Falle auf den anderen gefolgert, und da von einem auf den anderen gefolgert wird, so ist es ebenso als wären sie beisammen niedergeschrieben. –

2Sie gleichen ja aber nicht einander; [der Fall von der]

3abtrünnigen Stadt gleicht jenen beiden nicht, denn bei jenen bleibt das Vermögen [der Verurteilten] verschont, bei dieser aber nicht; der Götzendienst gleicht jenen beiden Fällen nicht, denn bei jenen werden [die Verurteilten] durch das Schwert hingerichtet; die überführten Falschzeugen gleichen jenen beiden nicht, denn bei jenen ist eine vorherige Warnung erforderlich!? –

4Man beziehe sie auf einander durch [das Wort] gründlich . Und es ist entbehrlich, denn wenn es nicht entbehrlich wäre, könnte man [die Schlußfolgerung] widerlegen; aber es ist entbehrlich. Es könnte ja heißen: sie sollen forschen und prüfen, wenn aber die Schrift den Ausdruck gründlich gebraucht, so ist dies entbehrlich. –

5Aber es ist ja nur an der einen Stelle entbehrlich; allerdings könnte es bei jenen beiden Fällen fortbleiben, da ein anderer Ausdruck gebraucht werden könnte; welcher Ausdruck sollte aber beim Falle von der abtrünnigen Stadt gebraucht werden, wo alle zur Anwendung kommen!? –

6Auch da ist es überflüssig, denn es könnte heißen: forschen sollst du forschen, oder: prüfen sollst du prüfen; wenn aber die Schrift die Ausdrucksweise ändert und [das Wort] gründlich gebraucht, so dient dies als Wortanalogie.

7Man folgere nun [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere von den durch Steinigung und durch Enthauptung Hinzurichtenden auf die durch Erdrosselung Hinzurichtenden, und von den durch Steinigung Hinzurichtenden auf die durch Verbrennung Hinzurichtenden. –

8Allerdings nach den Rabbanan, welche sagen, die Steinigung sei eine strengere [Todesart], wie ist es aber nach R. Šimo͑n zu erklären, welcher sagt, das Verbrennen sei eine strengere [Todesart]!?

9Vielmehr, erklärte R. Jehuda, [es heißt] zweimal: und siehe, es ist zuverlässig wahr, das sind also elf [Worte], sieben deuten auf die siebenfache Ausforschung, drei sind für die Wortanalogie zu verwenden,

10und eines deutet nach R. Šimo͑n auf die durch Verbrennung Hinzurichtenden, während nach den Rabbanan auch dafür, was man [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere folgern könnte, ein Schriftvers niedergeschrieben wurde.

11R. Abahu schimpfte über [diese Erklärung]: vielleicht ist hieraus eine achtfache Ausforschung zu entnehmen!? – Gibt es denn eine achtfache Ausforschung? – Wieso denn nicht, man kann ja auch [fragen:] in welchem Teile der Stunde, denn es wird tatsächlich gelehrt: man prüfte sie durch eine achtfache Ausforschung!? –

12Allerdings nach Abajje, nach der Ansicht R. Meírs, welcher sagt, ein Mensch brauche sich überhaupt nicht zu irren, ebenso auch nach der Lesart, nach der ein Mensch sich um nur etwas irre, was ist aber nach Abajje nach der Ansicht R. Jehudas einzuwenden, nach der ein Mensch sich um eine halbe Stunde, und nach Raba, nach dem ein Mensch sich auch um mehr irren könne!? –

13Vielmehr, man kann auch [fragen:] in welchem Jahre des Jobelzyklus. –

14Dies ist ja identisch mit [der Frage], in welchem Jahre des Septenniums!? – Vielmehr: in welchem Jobelzyklus. – Und jener!? – Da schon gefragt wird, in welchem Septennium, so braucht man nicht zu fragen, in welchem Jobelzyklus.

15R. JOSE SAGT. Es wird gelehrt: R. Jose sprach zu den Weisen: Nach eurer Ansicht müßte man [einen Zeugen], der bekundet, jemand habe gestern einen Mord begangen, ausfragen: in welchem Septennium, in welchem Jahre, in welchem Monat und am wievielten des Monats!?

16Sie erwiderten ihm: Auch wenn einer kommt und bekundet, jemand habe soeben einen Mord begangen, fragt man ihn ja selbst nach deiner Ansicht aus, an welchem Tage, in welcher Stunde und an welchem Orte!?

17Man stellt also an sie diese Fragen, obgleich sie unnötig sind, wegen der Erklärung des R. Šimo͑n b. Elea͑zar, ebenso stellt man an sie auch jene Fragen, obgleich sie unnötig sind, wegen der Erklärung des R. Šimo͑n b. Elea͑zar. –

18Und R. Jose!? – Bei den meisten Zeugenaussagen wird bekundet, er habe gestern einen Mord begangen, nicht aber, er habe soeben einen Mord begangen.

19KENNT IHR IHN. Die Rabbanan lehrten: ‘Kennt ihr ihn?’ ‘Hat er einen Nichtjuden getötet?’ – ‘Hat er einen Jisraéliten getötet?’ – ‘Habt ihr ihn gewarnt?’ – ‘Hat er die Warnung entgegengenommen?’ – ‘Hat er sich der Todesstrafe preisgegeben?’ – ‘Beging er den Mord, während man einen Satz sprechen kann?’

20Handelt es sich um Götzendienst, [so fragt man:] ‘Wen verehrte er?’ – ‘Verehrte er Peo͑r?’ ‘Verehrte er Merkurius?’ – ‘Wodurch verehrte er ihn?’ – ‘Durch Opferung, durch Räucherung, durch Libation, durch Niederwerfung?’

21U͑la sagte: Wieso ist die Warnung aus der Tora zu entnehmen? Es heißt: wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, sodaß er ihre Scham sieht; hängt es denn vom Sehen ab? – Vielmehr, er muß den Grund der Sache gesehen haben, und da dies nicht auf die Ausrottungsstrafe zu beziehen ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.