Sanhedrin — Blatt 41a

1so beziehe man es auf die Geißelung.

2In der Schule Ḥizqijas wurde gelehrt: Wenn aber einer mutwillig gegen den anderen eine Freveltat begeht, indem er ihn auf hinterlistige Weise totschlägt; wenn er gewarnt wird und dennoch bei seinem Mutwillen verbleibt.

3In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Die ihn beim Holzlesen angetroffen haben, sie warnten ihn, und er blieb beim Lesen.

4In der Schule Rabbis wurde gelehrt: Weil er geschwächt hat, wegen der Worte.

5Und [all diese Schriftverse sind] nötig. Würde der Allbarmherzige dies nur bei der Blutschande angedeutet haben, so könnte man glauben, dies gelte nur von der Geißelung, nicht aber von der Todesstrafe, daher deutete er es an auch im [Schriftverse:] wenn jemand mutwillig &c.

6Und würde der Allbarmherzige es nur in diesem Schriftverse angedeutet haben, so könnte man glauben, dies gelte nur von der Enthauptung, die eine leichtere [Todesart] ist, nicht aber von der schwereren Steinigung. Daher sind beide nötig. –

7Wozu ist dies von der Steinigung an zwei Stellen nötig!? – Nach R. Šimo͑n schließt dies die Verbrennungsstrafe ein,

8und auch nach den Rabbanan schrieb er dafür einen besonderen Schriftvers, obgleich man es [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere folgern könnte. – Sollte der Allbarmherzige es bei der Steinigung geschrieben haben, und man würde dies durch eine Schlußfolgerung auf die anderen bezogen haben!? – Auch hierbei [ist zu erwidern:] auch für das, was man [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere folgern könnte, schrieb er einen besonderen Schriftvers.

9«Hat er sich der Todesstrafe preisgegeben?» Woher dies? Raba, nach anderen Ḥizqija, erwiderte: Die Schrift sagt: soll der zum Tode Verurteilte sterben, er muß sich dem Tode preisgegeben haben.

10R. Ḥanan sagte: Wenn Zeugen, die gegen eine Verlobte aussagen, als Falschzeugen überführt werden, so werden sie nicht hingerichtet, denn sie können sagen, sie wollten sie nur ihrem Manne verboten machen. –

11Sie wollten sie ja gewarnt haben!? –Wenn sie sie nicht gewarnt haben. – Wenn sie sie nicht gewarnt haben, kann sie ja auch nicht hingerichtet werden!? –

12Wenn es eine gelehrte Frau ist. Dies nach R. Jose b. Jehuda, denn es wird gelehrt: R. Jose b. Jehuda sagte: Bei einem Gelehrten ist die Warnung nicht erforderlich, denn die Warnung ist nur deshalb erforderlich, um festzustellen, ob [die Handlung] wissentlich oder versehentlich begangen wurde. –

13Wieso könnte jene getötet werden, wenn diese nicht der Todesstrafe verfallen können, dies ist ja ein Zeugnis, daß nicht als falsch überführt werden kann, und das Zeugnis, das nicht als falsch überführt werden kann, gilt ja nicht als Zeugnis!? –

14Dies sagt er eben: da [die Zeugen] nicht hingerichtet werden, denn sie können sagen, sie wollten sie nur ihrem Manne verboten machen, so wird sie ebenfalls nicht hingerichtet, denn dies ist ein Zeugnis, das nicht als falsch überführt werden kann. –

15Wie kann dies bei einer gelehrten Frau vorkommen, die, wie wir wissen, nach R. Jose b. Jehuda hinzurichten ist!? – Wenn sie einmal gehurt und dies wiederholt haben soll. –

16Sie können ja aber sagen, sie wollten sie nur dem zweiten, mit dem sie gehurt hat, verboten machen!? – Wenn sie mit dem erstmaligen gehurt hat, oder mit einem ihrer Blutsverwandten. –

17Weshalb lehrt er dies von der Verlobten, dies gilt ja auch von der Verheirateten!? – Allerdings, aber selbst bei einer solchen, die noch gar nicht bei ihrem Manne weilt, können sie sagen, sie wollten sie nur ihrem Manne verboten machen.

18R. Ḥisda sagte: Wenn einer bekundet, er habe ihn mit einem Schwerte getötet, und einer bekundet, er habe ihn mit einem Dolche getötet, so ist das Zeugnis nicht zuverlässig; wenn aber einer bekundet, seine Kleider seien schwarz gewesen, und einer bekundet, seine Kleider seien weiß gewesen, so ist das Zeugnis zuverlässig.

19Man wandte ein: Zuverlässig, [das Zeugnis] muß zuverlässig sein; wenn einer bekundet, er habe ihn mit einem Schwerte getötet, und einer bekundet, er habe ihn mit einem Dolche getötet, oder einer bekundet, seine Kleider seien schwarz gewesen, und einer bekundet, seine Kleider seien weiß gewesen, so ist [das Zeugnis] nicht zuverlässig!? – R. Ḥisda bezieht dies auf das Gewand, mit dem er ihn erdrosselt hat, das also Schwert und Dolch gleicht. –

20Komm und höre: Wenn einer bekundet, seine Sandalen seien schwarz gewesen und einer bekundet, seine Sandalen seien weiß gewesen, so ist [das Zeugnis] nicht zuverlässig!? – Da ebenfalls in dem Falle, wenn er ihm mit der Sandale einen Fußtritt versetzt und ihn getötet hat. –

21Komm und höre: Einst untersuchte sie Ben Zakkaj [durch Fragen] über die Stengel des Feigenbaumes!? Rami b. Ḥama erwiderte: Er hatte eine Feige am Šabbath gepflückt, sodaß die Hinrichtung dieserhalb erfolgen sollte. –

22Es wird ja aber gelehrt: Sie bekundeten: er hat ihn unter einem Feigenbaume getötet!? Vielmehr, erklärte Rami b. Ḥama, er hatte ihn mit einem Feigenstengel erstochen. –

23Komm und höre: Er fragte sie: Waren die Stengel jenes Feigenbaumes dünn oder dick, waren die Feigen schwarz oder weiß!? Vielmehr, erwiderte R. Joseph, ist etwa von Ben Zakkaj ein Einwand zu erheben? Er vergleicht die Untersuchungen mit den Ausforschungen. –

24Welcher Ben Zakkaj; wollte man sagen, R. Joḥanan b. Zakkaj, so kann er ja nicht dem Synedrium angehört haben!? Es wird nämlich gelehrt: Die Lebensdauer des R. Joḥanan b. Zakkaj betrug hundertzwanzig Jahre; vierzig Jahre befaßte er sich mit Handel, vierzig Jahre lernte er und vierzig Jahre lehrte er.

25Ferner wird gelehrt: Vierzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels siedelte das Synedrium nach der Kaufhalle über, und hierzu sagte R. Jiçḥaq b. Evdämi, dies besage, daß sie in Bußgeldsachen nicht mehr gerichtet haben. – ‘In Bußgeldsachen’, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr, daß sie in Todesstrafsachen nicht mehr gerichtet haben. –

26Ferner haben wir gelernt: Als der Tempel zerstört wurde, ordnete R. Joḥanan b. Zakkaj an!? –

27Vielmehr, es war irgend ein anderer Ben Zakkaj. Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, R. Joḥanan b. Zakkaj, so würde er ihn ja R. Ben Zakkaj genannt haben. –

28Es wird ja aber gelehrt: Einst untersuchte sie R. Joḥanan b. Zakkaj [durch Fragen] über die Stengel des Feigenbaumes!? – Vielmehr, er war dann ein vor seinem Lehrer sitzender Schüler, und als er etwas vorgebracht hatte, was den Gelehrten einleuchtete,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.