Sanhedrin — Blatt 50b
1und man folgere [einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere: wenn die Verbrennung schwerer ist als die Erdrosselung, die schwerer ist als die Enthauptung, um wieviel mehr als die leichtere Enthauptung.
2Die Steinigung ist eine schwerere [Todesart] als die Erdrosselung, denn sie wurde für den Gotteslästerer und den Götzendiener bestimmt, deren [Verbrechen] sehr schwer ist, wie wir bereits erklärt haben. —
3Im Gegenteil, die Erdrosselung ist ja schwerer, denn sie wurde für den bestimmt, der Vater und Mutter schlägt, und dieses [Verbrechen] ist sehr schwer, denn es gleicht &c.!? —
4Da der Allbarmherzige die [hurende] jisraélitische Verlobte von den Verheirateten ausgeschieden hat, daß sie nicht durch Erdrosselung, sondern durch Steinigung [hinzurichten sei], so ist zu entnehmen, daß die Steinigung schwerer ist.
5Die Steinigung ist eine schwerere [Todesart] als die Enthauptung, denn sie wurde für den Lästerer &c. — Im Gegenteil, die Enthauptung ist ja schwerer, denn sie wurde für die Einwohner der abtrünnigen Stadt bestimmt, deren [Verbrechen] sehr schwer ist, denn auch ihr Vermögen wird vernichtet!? —
6Ich will dir sagen, wessen [Verbrechen] ist schwerer, das des Verführers oder das des Verführten? Doch wohl das des Verführers, und man folgere [einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere: wenn die Steinigung schwerer ist als die Erdrosselung, die schwerer ist als die Enthauptung, um wieviel mehr als die leichtere Enthauptung.
7Die Erdrosselung ist eine schwerere [Todesart] als die Enthauptung, denn sie wurde für den bestimmt, der Vater und Mutter schlägt, und dieses [Verbrechen] ist sehr schwer, wie wir bereits erklärt haben. —
8Im Gegenteil, die Enthauptung ist ja schwerer, denn sie wurde für die Einwohner der abtrünnigen Stadt bestimmt, deren [Verbrechen] sehr schwer ist, denn auch ihr Vermögen wird vernichtet!? —
9Ich will dir sagen, wessen [Verbrechen] ist schwerer, das des Verführers oder das des Verführten? Doch wohl das des Verführers, und es wird gelehrt, die Verführer der abtrünnigen Stadt werden durch Steinigung [hingerichtet], R. Šimo͑n sagt, durch Erdrosselung.
10R. Joḥanan sagte folgendes: Wenn eine Verlobte, Tochter eines Priesters, gehurt hat, so ist sie durch Steinigung [hinzurichten]; R. Šimo͑n sagt, durch Verbrennung. Hurte eine [jisraélitische Verlobte] mit ihrem Vater, so ist sie durch Steinigung [hinzurichten], R. Šimo͑n sagt, durch Verbrennung. —
11Was lehrt er uns damit? — Nach den Rabbanan ist nur die verheiratete [Priesterstochter] zu verbrennen, nicht aber die verlobte, nach R. Šimo͑n aber ist sowohl die verlobte als auch die verheiratete zu verbrennen. — Aus welchem Grunde? — Weil nach den Rabbanan die Steinigung, nach R. Šimo͑n aber die Verbrennung eine schwerere [Todesart] ist.
12Dies ist in dem Falle von Bedeutung, wenn jemand sich zweierlei Todesstrafen zuschulden kommen ließ, in welchem Falle er durch die schwerere hinzurichten ist.
13Wo lehrt dies R. Šimo͑n? — Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Zweimal ist die Priesterstochter einbegriffen. —
14Nur die Priesterstochter und nicht die Jisraélitin!? — Sage: auch die Priesterstochter.
15Die Schrift hat die Verheiratete von den übrigen Verheirateten und die Verlobte von den übrigen Verlobten ausgeschieden;
16wie nun die Schrift die Verheiratete von den Verheirateten erschwerend ausgeschieden hat, ebenso hat sie auch die Verlobte von den Verlobten erschwerend ausgeschieden.
17Die überführten Falschzeugen einer verheirateten Priesterstochter sind unter den überführten Falschzeugen einer verheirateten Jisraélitin einbegriffen, und die überführten Falschzeugen einer verlobten Priesterstochter sind unter den überführten Falschzeugen einer verlobten Jisraélitin einbegriffen.
18Die Rabbanan lehrten: Und wenn (sich) die Tochter eines Priesters entweiht; man könnte glauben, selbst wenn sie den Šabbath entweiht, so heißt es: durch Hurerei; die Schrift spricht also von der Entweihung durch Hurerei.
19Man könnte glauben, auch eine Ledige, so heißt es hierbei Vater, und dort heißt es ebenfalls Vater; wie dort von Hurerei bei einer Gebundenheit an einen Mann gesprochen wird, ebenso wird hier von Hurerei bei einer Gebundenheit an einen Mann gesprochen.
20Vielleicht aber deutet [das Wort] Vater, daß diesbezüglich jeder andere ausgeschlossen ist? Wenn es sie entweiht heißt, so gilt dies ja von [der Begehung] mit jedem anderen,
21somit deutet [das Wort] Vater auf [folgenden Schluß]: hierbei heißt es Vater und dort heißt es ebenfalls Vater, wie dort von Hurerei bei einer Gebundenheit an einen Mann gesprochen wird, ebenso wird auch hierbei von Hurerei bei einer Gebundenheit an einen Mann gesprochen. —
22Demnach sollte es doch, wie dort von einer verlobten Jungfrau die Rede ist, ebenso auch hier nur von einer verlobten Jungfrau gelten; woher dies von der Verheirateten, und von der Mannbaren, einerlei ob verlobt oder verheiratet, und von der bejahrten? —
23Es heißt: und wenn die Tochter eines Priesters, in jedem Falle.
24Die Tochter eines Priesters;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.