Sanhedrin — Blatt 51a

1ich weiß dies nur von dem Falle, wenn sie mit einem Priester verheiratet ist, woher dies von dem Falle, wenn sie mit einem Leviten, einem Jisraéliten, einem Samaritaner, einem Entweihten, einem Hurenkinde oder einem Nathin verheiratet ist? Es heißt die Tochter eines Priesters, auch wenn sie keine Priesterin ist.

2Sie, nur sie ist durch Verbrennung hinzurichten, nicht aber ihr Buhle.

3R. Elie͑zer sagt: Wenn ihrem Vater, durch Verbrennung, wenn ihrem Schwiegervater, durch Steinigung.

4Der Meister sagte: Man könnte glauben, selbst wenn sie den Šabbath entweiht hat. Wenn sie den Šabbath entweiht, ist sie ja zu steinigen!?

5Raba erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, welcher sagt, die Verbrennung sei eine schwerere [Todesart]. Man könnte glauben, da der Allbarmherzige es mit den Priestern strenger genommen hat, indem er ihnen mehr Gebote verliehen hat, sei deshalb auch durch Verbrennung hinzurichten, so lehrt er uns. —

6Weshalb sollte es bei diesen anders sein!? —

7Man könnte glauben, für ihn wurde beim Tempeldienst die Heiligkeit des Šabbaths aufgehoben, sie aber sei, da für sie die Heiligkeit des Šabbaths nicht aufgehoben wurde, durch Verbrennung hinzurichten, so lehrt er uns. —

8«Man könnte glauben, auch eine Ledige.» Es heißt ja: durch Hurerei !? —

9Dies nach einer Lehre R. Elea͑zars, welcher sagt, wenn ein Lediger eine Ledige ohne Absicht der Ehelichung beschläft, habe er sie zur Hure gemacht. —

10«Vielleicht aber bedeutet [das Wort] Vater, daß diesbezüglich jeder andere ausgeschlossen ist.» Es handelt sich also um den Fall, wenn sie mit ihrem Vater gehurt hat; wieso lehrt er dies demnach von einer Priesterstochter, dies gilt ja auch von einer Jisraélitin,

11denn Raba sagte, R. Jiçḥaq b. Evdämi habe ihm gesagt, man folgere dies durch [die Worte]

12sie und Unzucht !? —

13Dies ist nötig; man könnte glauben, der Schriftvers schließe eben die Lehre Rabas aus, denn da der Allbarmherzige dies von der Tochter eines Priesters lehrt, gelte dies nicht von der Tochter eines Jisraéliten, so lehrt er uns. —

14«Die Tochter eines Priesters; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn sie mit einem Priester verheiratet ist, woher dies von dem Falle, wenn sie mit einem Leviten, einem Jisraéliten, einem Samaritaner, einem Entweihten, einem Nathin oder einem Hurenkinde verheiratet ist? Es heißt: die Tochter eines Priesters, auch wenn sie keine Priesterin ist.»

15Ist sie denn, wenn sie mit solchen verheiratet ist, nicht die Tochter eines Priesters!? Und heißt es denn: eine Priesterin, die mit einem Priester verheiratet ist!? —

16Man könnte glauben, der Allbarmherzige sagt: sich entweiht durch Hurerei, nur wenn sie sich jetzt entweiht, während eine solche schon entweiht ist.

17Der Meister sagte nämlich: wenn eine Priesterstochter einem Fremden angehört, sobald sie von einem für sie Untauglichen beschlafen worden ist, hat er sie entweiht.

18Dies gilt demnach auch von dem Falle, wenn sie an einen Leviten oder Jisraéliten [verheiratet ist, denn es heißt:] und wieder zu ihrem Vater zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, demnach darf sie, wenn sie bei [ihrem Manne weilt, priesterliche Abgaben] nicht essen.

19Man könnte also glauben, sie werde dann nicht durch Verbrennung hingerichtet, so lehrt er uns.

20Dies gegen die Ansicht R. Meírs, denn es wird gelehrt: Wenn die Tochter eines Priesters, die mit einem Jisraéliten verheiratet ist, Hebe gegessen hat, so hat sie den Grundwert zu bezahlen, nicht aber das Fünftel, und ihre Hinrichtung hat durch Verbrennung zu erfolgen;

21ist sie mit einem für sie Untauglichen verheiratet, so hat sie den Grundwert und das Fünftel zu bezahlen, und ihre Hinrichtung hat durch Erdrosselung zu erfolgen — so R. Meír,

22Die Weisen sagen, in beiden Fällen bezahle sie nur den Grundwert, nicht aber das Fünftel, und ihre Hinrichtung habe durch Verbrennung zu erfolgen. —

23«R. Elie͑zer sagt: Wenn ihrem Vater, durch Verbrennung, wenn ihrem Schwiegervater, durch Steinigung.» Was ist unter ‘ihrem Vater’ und ‘ihrem Schwiegervater’ zu verstehen;

24wollte man sagen, ihrem Vater: mit ihrem Vater, und ihrem Schwiegervater: mit ihrem Schwiegervater, wieso lehrt er dies von der Tochter eines Priesters, dies gilt ja auch von der eines Jisraéliten: die Tochter durch Verbrennung und die Schwiegertochter durch Steinigung.

25Und wollte man sagen, ihrem Vater: im Hause ihres Vaters, und ihrem Schwiegervater: im Hause ihres Schwiegervaters,

26so sind ja, wenn nach den Rabbanan, diese der Ansicht, nur die Verheiratete sei durch Verbrennung hinzurichten, nicht aber die Verlobte, wenn nach R. Šimo͑n, so ist er ja der Ansicht, sowohl die Verlobte als auch die Verheiratete sei durch Verbrennung hinzurichten,

27und wenn nach R. Jišma͑él, so ist er ja der Ansicht, nur die Verlobte sei durch Verbrennung hinzurichten, nicht aber die Verheiratete, somit wenn [im Hause] ihres Schwiegervaters, durch Erdrosselung!?

28Rabin ließ im Namen des R. Jose b. Ḥanina sagen: So lautet eben der Wortlaut dieser Lehre. Tatsächlich nach den Rabbanan, nur meint er es wie folgt: wenn bei einer gewöhnlichen Jisraélitin [ihr Tod] unter dem Tode ihres Vaters steht, wenn sie nämlich verheiratet ist, denn die verheiratete Jisraélitin wird durch Erdrosselung hingerichtet,

29so ist sie durch den Tod ihres Vaters, durch Verbrennung, hinzurichten; wenn aber bei einer gewöhnlichen Jisraélitin [ihr Tod] über dem Tode ihres Vaters steht, wenn sie nämlich verlobt ist, denn die verlobte Jisraélitin wird durch Steinigung hingerichtet, so ist sie durch den Tod ihres Schwiegervaters, durch Steinigung, hinzurichten.

30R. Jirmeja wandte ein: Heißt es denn: ‘über’ und ‘unter’!? Vielmehr, erklärte R. Jirmeja,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.