Sanhedrin — Blatt 88b

1wenn die Eltern eines mißratenen und widerspenstigen Sohnes ihm verzeihen wollen, so können sie dies;

2und wenn das Gericht dem sich auflehnenden Gelehrten verzeihen will, so steht es ihm frei. Als ich zu meinen Genossen im Süden kam, pflichteten sie mir hinsichtlich zweier bei, nicht aber hinsichtlich des sich auflehnenden Gelehrten, damit sich keine Streitigkeiten in Jisraél mehren!? – Dies ist eine Widerlegung.

3Es wird gelehrt: R. Jose sagte: Anfangs gab es nicht viel Streitigkeiten in Jisraél, vielmehr saß das große Gericht von einundsiebzig [Richtern] in der Quaderhalle, und von den beiden Gerichten von je dreiundzwanzig [Richtern] saß eines am Eingange des Tempelberges und eines am Eingange des Vorhofs; außerdem saßen in allen Städten Jisraéls Gerichte von je dreiundzwanzig [Richtern].

4Hatte jemand eine Frage, so wandte er sich an das Gericht seiner Stadt; wenn diese darüber etwas gehört hatten, sagten sie es ihm, wenn aber nicht, so wandten sie sich an das Gericht der benachbarten Stadt. Hatten diese darüber etwas gehört, so sagten sie es, wenn aber nicht, so wandten sie sich an das Gericht am Eingange des Tempelberges. Hatten diese darüber etwas gehört, so sagten sie es, wenn aber nicht, so wandten sie sich an das Gericht am Eingange des Vorhofs.

5Sodann sprach er: So erkläre ich es, und so erklären es meine Kollegen; so lehre ich, und so lehren meine Kollegen. Wenn diese darüber etwas gehört hatten, so sagten sie es, wenn aber nicht, so gingen sie alle zusammen nach der Quaderhalle, woselbst [die Richter] vom beständigen Morgenopfer bis zum beständigen Abendopfer saßen,

6an Šabbathen und Feiertagen saßen sie im Ḥel, und die Frage wurde ihnen vorgetragen. Hatten sie darüber etwas gehört, so sagten sie es, wenn aber nicht, so traten sie zur Abstimmung; stimmte die Mehrheit für unrein, so wurde es als unrein erklärt, stimmte die Mehrheit für rein, so wurde es als rein erklärt.

7Seitdem sich aber die Schüler Šammajs und Hillels mehrten, die nicht genügend famuliert hatten, mehrte sich Streit in Jisraél, und die Tora ist wie zwei Toroth geworden.

8Von da aus sandten sie schriftliche Mitteilung nach allen Orten: Wer weise und bescheiden ist, und mit dem die Leute zufrieden sind, kann Richter in seiner Stadt sein; von da avancierte er [als Richter am Gerichte] des Tempelberges, von dort nach dem Tempelhofe und von dort nach der Quaderhalle.

9Von dort sandten sie: Der zukünftigen Welt teilhaftig ist, wer demütig und bescheiden ist; der sich bückt beim Hineingehen und sich bückt beim Herauskommen und sich stets mit der Tora befaßt, ohne sich dies zugute zu tun. Da richteten die Rabbanan ihre Augen auf R. U͑la b. Abba.

10WENN ER NACH SEINER STADT HEIMKEHRT UND WEITER SO LEHRT. Die Rabbanan lehrten: Er ist nur dann schuldig, wenn er nach seiner Entscheidung verfährt oder anderen entscheidet und diese nach seiner Entscheidung verfahren. –

11Einleuchtend ist dies in dem Falle, wenn er anderen entscheidet und sie nach seiner Entscheidung verfahren, denn vorher war [auf seine Handlung] nicht die Todesstrafe gesetzt, nachher aber ist darauf die Todesstrafe gesetzt, wenn aber er selber nach seiner Entscheidung verfährt, war ja schon vorher [auf seine Handlung] die Todesstrafe gesetzt!? Allerdings bei einer Fett und Blut betreffenden Entscheidung, denn vorher war auf seine Handlung nicht die Todesstrafe gesetzt, nachher aber wohl; bei einer Todesstrafsachen betreffenden Handlung aber war ja von vornherein auf seine Handlung die Todesstrafe gesetzt!? –

12Vorher war eine Warnung erforderlich, nachher ist keine Warnung erforderlich. –

13Wie ist es aber beim Verführer zu erklären, bei dem auch vorher keine Warnung erforderlich war!? – Vorher mußte man, wenn er etwas zu seiner Verteidigung vorbrachte, darauf Rücksicht nehmen, nachher aber nicht.

14STRENGER IST ES BEI DEN WORTEN DER SCHRIFTKUNDIGEN ALS BEI DEN WORTEN DER TORA: WENN JEMAND SAGT, ES GEBE KEINE TEPHILLINPFLICHT, UM DIE WORTE DER TORA ZU ÜBERTRETEN, SO IST ER FREI, [WENN ER ABER SAGT:] ES SEIEN FÜNF GEHÄUSEERFORDERLICH, UM ZU DEN WORTEN DER SCHRIFTKUNDIGENHINZUZUFÜGEN, SO IST ER SCHULDIG.

15GEMARA. R. Elea͑zar sagte im Namen R. Oša͑jas: Er ist nur wegen eines Gesetzes strafbar, das sich hauptsächlich in der Schrift befindet, von den Schriftkundigen ausgelegt wird und man dazu hinzufügen kann, es aber durch die Hinzufügung vermindert. Wir kennen in dieser Hinsicht nur das Gesetz von den Tephillin nach R. Jehuda. –

16Dies ist ja aber auch beim Feststrauße der Fall: das Gesetz selbst befindet sich in der Tora, die Erklärung aber ist von den Schriftkundigen, auch gibt es bei diesem eine Hinzufügung, durch die man es vermindert!? –

17Nach welcher Ansicht: wenn nach der Ansicht, der Feststrauß brauche nicht zusammengebunden zu sein, so sind ja [die Arten] von einander getrennt, und wenn nach der Ansicht, der Feststrauß müsse zusammengebunden sein, so war er von vornherein untauglich. –

18Dies ist ja aber bei den Çiçith der Fall: das Gesetz selbst befindet sich in der Tora, die Erklärung ist von den Schriftkundigen, auch gibt es bei diesen eine Hinzufügung, durch die man es vermindert!? –

19Nach welcher Ansicht: wenn nach der Ansicht, der obere Knoten sei keine Bestimmung der Tora, so sind sie ja von einander getrennt, und wenn nach der Ansicht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.