Sanhedrin — Blatt 88a
1daß der Aussatz rein ist, wenn er das Gewand vollständig bedeckt?
2Beim [Aussatze eines] Menschen heißt es Hinterseite und Vorderseite und beim [Aussatze von] Gewändern heißt es Hinterseite und Vorderseite , wie nun jener rein ist, wenn der Aussatz ihn vollständig bedeckt, ebenso sind auch diese rein, wenn der Aussatz sie vollständig bedeckt.
3« Dinge, das sind Schätzgelübde, Gebanntes und Weihungen.» Über das Schätzgelübde besteht ein Streit zwischen R. Meír und den Rabbanan, denn es wird gelehrt: Wer den Wert [eines Kindes] unter einem Monat gelobt, muß, wie R. Meír sagt, seinen Geldwert geben; die Weisen sagen, er habe nichts gesagt.
4Über das Gebannte besteht ein Streit zwischen R. Jehuda b. Bethera und den Rabbanan, denn es wird gelehrt: R. Jehuda b. Bethera sagte, Gebanntes ohne nähere Bestimmung gehört dem Tempelreparaturfonds, denn es heißt: alles Gebannte ist hochheilig für den Herrn;
5die Weisen sagen, Gebanntes ohne nähere Bestimmung gehöre dem Priester, denn es heißt: wie ein dem Banne verfallenes Feld, das Eigentumsrecht fällt dem Priester zu. Wieso heißt es demnach: hochheilig für den Herrn!? Daß es sich auf Hochheiliges und auf Minderheiliges erstreckt.
6Über Weihungen besteht ein Streit zwischen R. Elie͑zer b. Ja͑qob und den Rabbanan, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, selbst bei der Auslösung eines Häkchens des Heiligtums seien zehn Personen erforderlich.
7« Streitigkeiten, das sind das Trinkenlassen der Ehebruchsverdächtigten, das Genickbrechen des Kalbes und die Reinigung des Aussätzigen.» Über das Trinkenlassen der Ehebruchsverdächtigten besteht ein Streit zwischen R. Elie͑zer und R. Jehošua͑, denn wir haben gelernt: Wenn jemand seine Frau verwarnt, so verwarne er sie, wie R. Elie͑zer sagt, vor zwei [Zeugen] und lasse sie trinken auf Grund eines Zeugen oder eigener Wahrnehmung.
8R. Jehošua͑ sagt, er verwarne sie vor zwei [Zeugen] und lasse sie trinken auf Grund zweier Zeugen.
9Über das Genickbrechen des Kalbes besteht ein Streit zwischen R. Elie͑zer und R. A͑qiba, denn wir haben gelernt: Von wo aus mißt man? R. Elie͑zer sagt, von seinem Nabel; R. A͑qiba sagt, von seiner Nase, R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, von der Stelle, an der es erschlagen worden ist, von seinem Halse.
10Über die Reinigung des Aussätzigen besteht ein Streit zwischen R. Šimo͑n und den Rabbanan, denn wir haben gelernt: Hat er keinen Daumen, keinen großen Zeh und kein rechtes Ohr, so kann er niemals rein werden; R. Elie͑zer sagt, trage ihm [das Blut] auf die betreffende Stelle auf, und der Pflicht ist Genüge getan. R. Šimo͑n sagt, er trage es auf die Linke auf, und der Pflicht ist Genüge getan.
11« In deinen Toren, das ist [das Gesetz von] der Nachlese, dem Vergessenen und dem Eckenlasse.» Von der Nachlese haben wir gelernt: Zwei Ähren sind Nachlese, drei sind keine Nachlese. Vom Vergessenen: zwei Garben sind Vergessenes, drei sind kein Vergessenes.
12Von allem aber sagt die Schule Šammajs, drei gehören dem Armen, vier gehören dem Hausherrn.
13Über den Eckenlaß besteht ein Streit zwischen R. Jišma͑él und den Rabbanan, denn es wird gelehrt: Es ist Gebot, den Eckenlaß von den Halmen abzusondern; hat man ihn nicht von den Halmen abgesondert, so sondere man ihn von den Garben ab; hat man ihn nicht von den Garben abgesondert, so sondere man ihn vom Getreidehaufen ab, bevor man ihn geworfelt hat; hat man ihn bereits geworfelt, so sondere man auch den Zehnten ab und gebe ihn ihm.
14Im Namen R. Jišma͑éls sagten sie, man sondere ihn sogar vom Teige ab.
15DREI GERICHTE &C. R. Kahana sagte: Wenn er sich auf eine Überlieferung beruft und sie sich auf eine Überlieferung berufen, so wird er nicht hingerichtet;
16wenn er sagt, dies sei seine Ansicht und sie sagen, dies sei ihre Ansicht, so wird er ebenfalls nicht hingerichtet, und um so weniger, wenn er sich auf eine Überlieferung beruft, und sie sagen, dies sei ihre Ansicht; er wird nur dann hingerichtet, wenn er sagt, dies sei seine Ansicht und sie sich auf eine Überlieferung berufen. Dies ist auch daraus zu ersehen, daß sie A͑qabja, den Sohn Mahalaléls, nicht hingerichtet haben.
17R. Elea͑zar aber sagt, selbst wenn er sich auf eine Überlieferung beruft, und sie sagen, dies sei ihre Ansicht, werde er ebenfalls hingerichtet, damit sich keine Streitigkeiten in Jisraél mehren. Wenn man aber einwendet, weshalb sie A͑qabja, den Sohn Mahalaléls, nicht hingerichtet haben, so hat er keine Entscheidung für die Praxis getroffen. –
18Wir haben gelernt: So erkläre ich es, und so erklären es meine Kollegen; so lehre ich, und so lehren meine Kollegen. Doch wohl, [auch] wenn er sich auf eine Überlieferung beruft, und sie sagen, dies sei ihre Ansicht!? – Nein, [nur] wenn er sagt, dies sei seine Ansicht und sie sich auf eine Überlieferung berufen. –
19Komm und höre: R. Jošija sagte: Drei Dinge sagte mir Zee͑ra im Namen der Leute von Jerušalem: wenn der Ehemann die Verwarnung zurücknimmt, so ist die Verwarnung aufgehoben;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.