Schabbat — Blatt 101a

1R. Jehuda sagt, wenn es zehn [Handbreiten] tief ist, aber keine zehn [Handbreiten] aus dem Wasser hervorragt, so darf man aus diesem ins Meer, nicht aber aus dem Meere in dieses bringen. Aus dem Meere [ins Schiff] darf man wohl deshalb nicht bringen, weil man aus einem Neutralgebiete in ein Privatgebiet bringt, aber auch wenn man aus diesem ins Meer bringt, bringt man ja aus einem Privatgebiete in ein Neutralgebiet!? Wahrscheinlich über die Wand, somit ist hieraus zu entnehmen, daß [die Tätigkeit durch] seine Kraft beim Neutralgebiete nicht verboten ist. Schließe hieraus.

2R. Hona sagte: In den Sumpfbooten von Mesan darf man nicht mehr als vier [Ellen] tragen. Dies jedoch nur dann, wenn sie in einer Höhe von weniger als drei [Handbreiten] keine vier breit sind, wenn sie aber in einer Höhe von weniger als drei Handbreiten vier breit sind, ist nichts dabei. Auch wenn man auf dem Boden Rohr und Weiden ausgelegt hat, ist nichts dabei.

3R. Naḥman wandte ein: Man sollte doch sagen: dehne die Wand bis unten!? Es wird ja gelehrt: R. Jose b. R. Jehuda sagte: Wenn jemand auf öffentlichem Gebiete eine Stange mit einem Korbe am Ende [in die Erde] gesteckt hat und etwas wirft, und es darin liegen bleibt, so ist er schuldig. Da sagen wir also, man dehne die Wand bis unten, ebenso sollten wir auch hierbei sagen, man dehne die Wand bis unten!?

4R. Joseph versetzte: Hat er denn nicht gehört, daß R. Jehuda hierüber im Namen Rabhs, nach anderen im Namen R. Ḥijas, gesagt hat, hierzu wurde gelehrt, nach den Weisen sei man frei!? Abajje sprach zu ihm: Bist du denn nicht dieser Ansicht, es wird ja gelehrt, daß, wenn jemand etwas auf einen zehn [Handbreiten] hohen Pfahl wirft, der auf öffentlichem Gebiete steht, der [oben] vier breit ist, unten in Höhe von drei [Handbreiten] aber keine vier breit ist, und es da liegen bleibt, er schuldig sei. Wir sagen also, man dehne die Wand bis unten, ebenso sollten wir auch hierbei sagen, man dehne die Wand bis unten!?

5Aber es ist ja nicht gleich; da ist es eine Wand, durch die Ziegen eindringen können, hierbei aber ist es keine Wand, durch die Ziegen eindringen können. R. Aḥa, der Sohn R. Aḥas, sprach zu R. Aši: Bei einem Schiffe ist ja das Eindringen der Fische zu berücksichtigen!? Dieser erwiderte: Das Eindringen der Fische ist kein Eindringen. – Woher entnimmst du dies? – R. Ṭabla fragte Rabin, ob die schwebende Wand einer Ruine diese zu einen) [zum Tragen] erlaubten Gebiete mache, und dieser erwiderte, durch die schwebende Wand sei es nur auf dem Wasser erlaubt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.