Schabbat — Blatt 100b
1Ist dies nicht die Lehre unserer Mišna, worüber R. Joḥanan gesagt hat, wenn es etwas liegen geblieben ist? Dieser erwiderte: Du sprichst von einem Falle, wenn [der Gegenstand] weiterrollt. Wenn er weiterrollt, bleibt er da nicht liegen; [man könnte aber glauben,] wenn er da schließlich liegen bleiben muß, sei das Liegenbleiben nicht erforderlich, so lehrt er uns.
2WER VIER ELLEN AUF DEM MEERE WIRFT, IST FREI. WER ETWAS VIER ELLEN IN EINEN SUMPF WIRFT, DURCH DEN EIN ÖFFENTLICHER WEG FÜHRT, IST SCHULDIG. W1E TIEF DARF DER SUMPF SEIN? WENIGER ALS ZEHN HANDBREITEN. WER ETWAS VIER ELLEN AUF EINEM SUMPFE WIRFT, DURCH DEN EIN ÖFFENTLICHER WEG FÜHRT, IST SCHULDIG.
3GEMARA. Einer von den Jüngern sprach zu Raba: Erklärlich ist es, daß er zweimal ‘führt’ lehrt, er lehrt uns damit, daß das Gehen im Notfalle als Gehen gelte, nicht aber gilt die Benutzung im Notfalle als Benutzung; wozu aber lehrt er zweimal ‘Sumpf’? – Einmal, wenn im Sommer, und einmal, wenn in der Regenzeit. Und beides ist nötig. Würde er nur das eine gelehrt haben, so könnte man glauben, nur im Sommer, weil sich die Leute kühlen wollen, nicht aber in der Regenzeit. Und würde er es nur von der Regenzeit gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es dann ohnehin schmutzig ist, so kommt es darauf nicht an, nicht aber im Sommer.
4Abajje erklärte: [Beides ist deshalb] nötig, weil man glauben könnte, nur wenn er keine vier Ellen breit ist, wenn er aber vier Ellen breit ist, mache man lieber einen Umweg.
5R. Aši erklärte: [Beides ist deshalb] nötig, weil man glauben könnte, nur wenner vier breit ist, wenn er aber keine vier breit ist, könne man ja hinüberspringen. R. Aši vertritt hiermit seine Ansicht, denn R. Aši sagte, daß, wenn jemand etwas wirft und es auf einem vorstehenden Brette einer Brücke liegen bleibt, er schuldig sei, weil viele auf dieses treten.
6WER VOM MEERE AUFS LAND, VOM LANDE INS MEER, VOM MEERE IN EIN SCHIFF, AUS EINEM SCHIFFE INS MEER ODER AUS EINEM SCHIFFE IN EIN ANDERES WIRFT, IST FREI. SIND SCHIFFE ANEINANDER GEBUNDEN, SO DARF MAN AUS EINEM IN DAS ANDERE TRAGEN; SIND SIE ABER NICHT ANEINANDER GEBUNDEN, AUCH WENN SIE DICHT AUFEINANDER STOSSEN, SO DARF MAN AUS EINEM IN DAS ANDERE NICHT TRAGEN.
7GEMARA. Es wurde gelehrt: Auf einem Schiffe lasse man, wie R. Hona sagt, einen Vorsprung vorragen, und man darf [aus dem Meere Wasser] schöpfen; R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, man mache eine vier [Handbreiten] große Umzäunung und darf daraus schöpfen.
8R. Hona sagt, man lasse einen Vorsprung vorragen und darf dann schöpfen, denn er ist der Ansicht, das Neutralgebiet beginne am Grunde, und die Luft ist ja Freigebiet; demnach ist auch der vorragende Vorsprung nicht nötig, jedoch dient er als Kennzeichen.
9R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, man mache eine vier [Handbreiten] große Umzäunung und darf schöpfen, denn sie sind der Ansicht, das Neutralgebiet beginne am Wasserspiegel, denn auch das Wasser ist eine kompakte Masse, und wenn man keine vier [Handbreiten] große Umzäunung macht, bringt man ja aus einem Neutralgebiete in ein Privatgebiet.
10R. Naḥman sprach zu Rabba b. Abuha: Wieso sagt R. Hona, man lasse nur einen Vorsprung vorragen, es kann ja Vorkommen, daß auch vom Grunde keine zehn [Handbreiten] vorhanden sind, sodann bringt man aus einem Neutralgebiete in ein Privatgebiet!? Dieser erwiderte: Wir wissen, daß ein Schiff sich nicht fortbewegt, wenn es weniger als zehn [Handbreiten im Wasser] sitzt. – Vielleicht aber befindet es sich auf einer Vertiefung!? R. Saphra erwiderte: Die Tiefenmesser untersuchen vorher.
11R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu R. Ḥija b. Abin: Wieso darf man nach R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona, die sagen, man müsse eine vier [Handbreiten] große Umzäunung machen, das Spülicht ausgießen!? Wolltest du sagen, durch diese Umzäunung, so macht man ja [das Wasser] schmutzig!? – Man gieße es an die Wand des Schiffes aus. – Aber auch dann erfolgt es ja durch seine Kraft!? – Beim Neutralgebiete haben sie dies nicht verboten. – Woher entnimmst da dies? – Es wird gelehrt: Man darf nicht aus einem Schiffe ins Meer oder aus dem Meere [ins Schiff] bringen;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.